Mitglied inaktiv
Guten Morgen Mädels,
mich beschäftigt am frühen Morgen erstmal nichts besseres als dieser gelbe Zettel *augenroll*
habe zwei Fragen zu den Eintragungen.
1. Bei 'mir steht arbeitsentgeld zu bis'... Muss ich den vorraussichtlich letzten Tag des MuSchu eintragen?? Also bei mir wäre das irgendwann Anfang Mai.
2. Bei 'ich habe gearbeitet bis'... Ich habe am 30.08.2010 ja mein BV bekommen... Also habe ich ja am 29.08.2010 das letzte mal gearbeitet?! Und nicht bis zum letzten Tag vor MuSchu?!
Und dann einfach ohne was an den Hauptsitz meiner KK schicken?!
Ups das waren jetzt schon drei Fragen.
Würde mich über eure antworten freuen! ![]()
Mmh, ehrlich gesagt keine Ahnung, obwohl ich sowas ja auch schonmal ausfüllen musste. Hast du keine Erklärung dabei? Ich weiß dass bei unsere Antrag eine ewig lange Erklärung für jeden einzelnen Punkt im Anhang war.
http://www.elterngeld.net/elterngeldantrag.html Da finder man eigentlich alle Erklärungen
nicht Elterngeldantrag
nur der kleine gelbe Schein für MuSchaGeld
nicht richtig gelesen. Sorry!!!!!!!!!!!!
Huhu Maria, ich hab genau deswegen gestern mit meiner KK telefoniert! Also bei " mir steht Arbeitsentgeld zu bis" muß rein der letzte Tag vorm Mutterschutz, und " ich habe das letzt Mal gearbeitet am" muß das tatsächliche Datum rein, wann Du zuletzt gearbeitet hast. Bei Dir also vor dem BV. Hoffe dashilft Dir. LG, Steffi
Okay danke Süße
aber wir bekommen ja im MuSchu auch noch unser Gehalt, also müsste dann nicht logischer Weise der letzte Tag vom MuSchu da rein bei 'Arbeitsentgeld steht zu bis'?? ![]()
Nein, weil das nicht unser Gehalt ist, sondern eine Ersatzleistung! So hat's mir die Frau von der Krankenkasse erklärt. Ist ja auch logisch, denn Du bekommst das Geld ja von der Krankenkasse, der Arbeitgeber stockt lediglich auf bis zum normalen Gehalt. Die KK zahlt bis 13 € pro Tag. LG