Regenbogenmutti
Oh man, ich will nichts falsch machen, bin mir jetzt unsicher geworden... Ich habe aufgrund Mehrlingsgeburt 12 anstatt 8 Wochen Mutterschutz. Ich möchte die klassischen 12 Monate Zuhause bleiben, weil finanziell nicht mehr drin ist. Beantrage ich jetzt beim Arbeitgeber 9 Monate Elternzeit? Oder 10? Oder 12? Finanziell muss es so sein, dass ich jeden Monat den möglichen Höchstbetrag an Elterngeld bekomme, also nicht weniger Geld auf mehr Monate verteilt. Ich hoffe ich hab mich halbwegs verständlich ausgedrückt und mir kann jemand weiter helfen.
Hi :)
Ich würde einfach ein Datum angeben, wann du voraussichtlich wieder wie arbeiten möchtest
So habe ich das damals gemacht... Elternzeit kann man ja theoretisch auch verkürzen oder verlängern. Und ich habe es auch tatsächlich erst direkt nach der Entbindung gemacht weil man 6 Wochen Zeit hat und die hat man ja allein schon durch den Mutterschutz.
Natürlich vorbereitet und so aber meine Dienststelle hat das erst nach der Geburt bekommen.
Liebe Grüße
Hi, du bekommst nach Geburt für 12 Wochen Mutterschaftsgeld (oder länger wenn Geburt früher als et ist) und den Rest er 12 Monate elterngeld. Daher kannst du dann ab Geburtstag 12 Monate beantragen - da fließt Geld so zusagen.
Du kannst auch länger beantragen und gleichzeitig einen Antrag auf teilzeit in elternzeit ab dem 13ten Monat abgeben (falls du teilzeit arbeiten gehst nach den 12 Monaten). Beachte bei dieser Methode: solange EZ läuft, hast du Kündigungsschutz.
Wenn du Fragen hast, schreib gerne PN - ist mein "job" (wenn ich nicht gerade in muschu bin )
Grüße
Ich klinke mich hier mal ein. Stand heute vor einem ähnlichen Rätsel. Auf dem Antragsformular fürs Elterngeld muss man ja die Monate ankreuzen, für die man Elterngeld bekommt. Kreuze ich die Mutterschutzmonate mit an also 12 oder nur vom 3-12 Monaten. In den 8 Wochen nach der Geburt bekommt man ja "normales" Mutterschutzgehalt oder? Warum sollte ich dann da elterngeld ankreuzen?
Ist total blöd geregelt und erklärt von den Elterngeldstellen - aber ja, du kreuzt es mit an und dann wird so zu sagen "elterngeld" versus muschu gegen gerechnet ...
Es gibt tatsächlich Einzelfälle, die kein mutterschutzgeld erhalten und daher auch ab Geburt elterngeld beziehen....
Frag mich nicht, wer diese Formulare gestaltet hat - ich schätze jemand der es nicht selber ausfüllen musste
Ok. Super. Danke für die Info!
So hab ich es beim ersten Kind gemacht und verstanden. Es lief sehr gut so.
Man hat 3 Jahre Elternzeit. 1 von diesen 3 Jahren kann man sich aufsparen und auch erst zum Grundschulstart evtl. nehmen. Die anderen beiden müssen bis zum vollendeten 3. Lebensjahr weg sein oder verfallen.
Ich habe also 2 Jahre Elternzeit beantragt und bin 13 Monate nach der Geburt auf "Teilzeit in Elternzeit" zurück in den Job. Nach 24 Monaten musste ich im Job nur neu sagen, wie viele Stunden ich jetzt arbeiten möchte.
Das ganze ist völlig unabhängig vom Elterngeld. Das bekommst du wie die Mädels bereits schrieben bis zum 1. Geburtstag monatlich.
Ich habe es damals so gemacht, weil es leichter gewesen wäre, wenn mein Sohn nicht bereit gewesen wäre für Krippe oder Tagesmutter. Ich wusste ja zur Geburt nicht, was er für eine Persönlichkeit bekommt. So ist es leichter bereits in Elternzeit zu sein, als nachträglich beim Arbeitgeber zu verlängern
Du gibst beim AG 12 Monate Elternzeit an. Mutterschutz wird leider mit in die Elternzeit/ Elterngeld reingerechnet.
Vielen lieben Dank Euch allen!