Monatsforum Juni Mamis 2016

Nach der Elternzeit: Wann muss ich AG mitteilen ob Voll- oder Teilzeit

Nach der Elternzeit: Wann muss ich AG mitteilen ob Voll- oder Teilzeit

SiSiLi

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Hallo ihr Lieben, vlt kennt sich da jemand mit aus? Ich beabsichtige das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Elternzeit fortzusetzen. In meinem Antrag auf Elternzeit für den Arbeitgeber kann ich die Option Vollzeit oder Teilzeit ankreuzen. Hinter Teilzeit steht in Klammern noch "Hierzu ist ein schriftlicher Antrag erforderlich". Muss ich dem Arbeitgeber schon bei Beantragung der Elternzeit mitteilen, ob ich Vollzeit oder Teilzeit arbeiten möchte, wenn ich zurückkehre? Oder geht das auch später? Gibt es da Fristen? Danke für eure Hilfe


Snuupi

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Antwort auf Beitrag von SiSiLi

Huhu, weiß deine personalstelle da Rat? Also ich beantrage wieder zunächst ein Jahr und verlängere dann spätestens 7 Wochen vor Ablauf. Bei mir fragt die personalstelle aber meist ein halbes Jahr vorher den groben Trend. Jetzt ist es denen beim 2. allerdings eh klar


Phinny84

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Antwort auf Beitrag von SiSiLi

Hallo, ja das musst du schriftlich beim AG einreichen und abzeichnen lassen. Ich werde nach 2 Jahren halbtags wieder einsteigen und hab das so auch im Schreiben an den AG formuliert und dieser hat das Schreiben abgezeichnet, mir eine Kopie ausgehändigt und diese wird beim Antrag dazu gelegt. Das reicht aus. lg


SiSiLi

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Antwort auf Beitrag von SiSiLi

Also ich habe das so verstanden: Ich beantrage 12 Monate Elternzeit und gebe im Antrag an, dass ich nach dem Ende der Elternzeit die Arbeit wieder aufnehmen möchte. Sieben Wochen vor Ende der Elternzeit kann ich dem Arbeitgeber einen Antrag einreichen, dass ich Teilzeit arbeiten möchte. Hört er nichts mehr von mir, geht er davon aus, dass ich Vollzeit wieder einsteige. Meine Frage zielte vor allem darauf ab, ob ich dem Arbeitgeber JETZT mit dem Antrag auf Elternzeit schon mitteilen muss, ob ich nach dem Ende der Elternzeit Voll- oder Teilzeit arbeiten werden. Dass ich die Stelle fortsetzen werde steht außer Frage. LG S


Snuupi

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Antwort auf Beitrag von SiSiLi

Also ich denke die Absicht es so zu planen, mitzuteilen ist nie falsch. Ich kenne allerdings weniger deinen Betrieb noch die vorhensweise eurer Personalstelle


Phinny84

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Ja bei uns ist es so, dass man dem AG saß direkt mit angeben muss wie man wieder kommen will.


Sophia79

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Hi, bin aus dem oktoberbus 2013 ... Wer nach der elternzeit Teilzeit möchte muss spätestens 3 Monate vor Ablauf der elternzeit einen schriftlichen teilzeitantrag stellen. Wichtig, ganz genau auflisten was du möchtest, die Chance hast du nur einmal ... Also zB ich beantrage nach Ablauf der elternzeit am 01.01.2017 Rückkehr in Teilzeit von 20 Wochenstunden an 4 Werktagen von 08:00-13:00 Uhr. Wenn der Arbeitgeber nicht spätestens 4 Wochen vorher schriftlich ablehnt (geht ohnehin nur aus wichtigen betrieblichen Gründen) gilt es als genehmigt. Wirklich wichtig ist dass ihr die Uhrzeiten und Wochentage definiert ( dann gibts auch Anspruch auf Feiertage ...) Ich habe meinem Chef während meiner zweijährigen elternzeit schon 9 Monate vorher signalisiert dass ich halbtags zurück kommen werde, verpflichtet ist man dazu aber so früh noch nicht ....


SiSiLi

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Antwort auf Beitrag von Sophia79

Danke für die Hilfe. Mein Plan ist: ich beantrage 22 Monate Elternzeit und beantrage ab Monat 13 während der Elternteil 30 Stunden die Woche zu arbeiten. Nach Ablauf der Elternteil steige ich dann voll wieder ein. Geht das?


Sophia79

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Antwort auf Beitrag von SiSiLi

Ja das geht. Ich nehme an dass du in dem Betrieb länger als 6 Monate angestellt bist und es mehr als 15 Mitarbeiter gibt, denn das ist Bedingung ... Bei Teilzeit während der Elternzeit ist es etwas anders, da musst du nur sieben Wochen vorher den Antrag schriftlich stellen und der Arbeitgeber muss spätestens 30 Tage nach antragseingang schriftlich widersprechen, sonst gilt es als genehmigt. Aber auch hier ist ein Widerspruch kaum möglich ... Deine Arbeitszeit muss zwischen 15-30 Wochenstunden liegen. Deine vollzeitstelle bleibt dann unberührt bis zum Ende der Elternzeit, der Vertrag ruht.