Monatsforum Juni Mamis 2016

Kleine Info am Rande zur Elternzeit

Kleine Info am Rande zur Elternzeit

InaMia

Beitrag melden

Mein "Männel" und ich wollen die 14 Monate Elternzeit auf alle Fälle nutzen bzw. er will die letzten 2 Monate des ersten Lebensjahres unsres Kleinen in Elternzeit gehen (Partnermonat) Springender Punkt: Wenn eure Männer ebenfalls Elternzeit machen wollen, erinnert ihn dran bzw. denkt dran: Elternzeit am Besten im angefangenen Monat beginnen! Damit sein Urlaubsanspruch für diesen Monat nicht verfliegt! Beispiel: Elternzeitbeginn = 10.04. (2 Monate) Elternzeitende = 10.06. Urlaubsanspruch wie folgt: Es besteht ein Anspruch auf Urlaub im April und Urlaub im Juni der AG kann lediglich den Urlaubsanspruch für Mai abziehen nämlich: JE VOLLER MONAT ELTERNZEIT DARF DER AG 1/12 DES JAHRESURLAUBES ABZIEHEN würde er die Elternzeit am 01.04 beginnen und zum 1.06. enden dürfte der AG den Urlaubsanspruch für April und Mai voll abziehen - das sind immerhin so 2-2,5 Tage Urlaubsanspruch weniger Weiß net, ich wusste das zuvor nicht und werde das sicherlich bei Planung der Elternzeit/Einreichen beachten! LG


knuffelbär

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von InaMia

Stimmt schon, viele AGs lassen aber deswegen den beginn nur zum ersten zu, es sei denn es wird an Geburt beantragt, denn dann müssen sie es ja nehmen wie es kommt.


SiSiLi

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von InaMia

Hey, das ist eine interessante Info - vielen Dank, dass du sie mit uns teist. Ich wusste das nämlich noch nicht!


InaMia

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von InaMia

naja die letzten 2 Monate zum 1. Geburtstag - geht bei meinem zumindest. Versuch ist es wert :)


Mini2012

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von InaMia

Danke für die Info! Ich wusste gar nicht, dass man überhaupt auch zum 1. anfangen könnte bzw. frei wählen kann. Dachte man muss sich eh immer nach dem Geburtstermin richten...


kafee1984

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Mini2012

Schleich mich mal ausm Januar ein... Es zählen immer die Lebensmonate. Ist dein Kind also z.B.. Am 5. Geboren, muss immer ab 5. Die Elternzeit genommen werden. Irgendwann im Monat oder an Anfang des Monats beginnen geht nicht. Liebe Grüße


Mini2012

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von kafee1984

So kenne ich das auch, daher hab ich mich gewundert über diesen Beitrag ...


InaMia

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von kafee1984

Wirklich? Habe das anders verstanden - nämlich dass Elterngeldmonate den Lebensmonaten des Kindes gerechnet werden, Elternzeit dagegen wählbar ist (sollte beachten dass es Abzüge beim Elterngeld geben kann wegen: Elterngeld kann nur für Lebensmonate des Kindes beantragt werden, nicht für Kalendermonate. Die Elternzeit sollte so angemeldet werden, dass die Lebensmonate, für die Elterngeld beantragt wird, vollständig in der Elternzeit liegen) heißt würde der Termin auf 01.06. fallen würde ich den 02.06. beantragen, damit der Monat nicht voll ist? Oder ist das falsch?


InaMia

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von InaMia

Ok vllt hab ich das in dem ganzen Wirrwarr auch falsch verstanden mit Mitten unter dem Monat frei wählen können wann Elternzeit beginnt aber welche Lebensmonate des Kindes die (mindestens 2 Monate) betreffen sollen, das kann er selbst wählen und er sagte vom Knirps hat er mehr bzw. kann die Zeit mit ihm sinnvoller nutzen wenn der eben bisschen größer ist


manu487

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von InaMia

Das is ja echt interessant... nur bei uns kann mein mann leider keine Elternzeit nehmen. Ist selbstständig der nimmt da halt nur Urlaub und tritt bissle kürzer... Lg


Snuupi

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von manu487

Bitte bitte Elternzeit und Elterngeldmonate nicht in einen Topf werfen. Elterngeld ist klar gesetzlich geregelt und hängt vom Geburtstag des Kindes ab, Elternzeit dagegen kann man als Frau nach dem Mutterschutz beantragen und auch Männer können dies machen, in einem früheren Post ging es schon mal darum.... Viele Väter starten mit dem Geburtstag des Kindes in die Elternzeit oder wenn zB die der Frau endet, weil zB Eingewöhnung des Kindes startet etc. man darf auch arbeiten in der Elternzeit. Hier solltet ihr euch individuell beraten lassen, manche Elterngeldstellen helfen oder Gewerkschaften, Kollegen etc, so gab es bei uns zB den Tipp Elternzeit nicht zu früh zu beantragen weil es Auswirkungen auf den Kündigungsschutz hätte haben können... Solche Tricks und Kniffe erfährt man aber nur durch ganz viel Fragerei.


InaMia

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Snuupi

Ja ich rede ja von Elternzeit und nicht Elterngeld... oh man jetzt war ich selbst mal kurz verwirrt^^ http://www.familienplanung.de/schwangerschaft/familie-und-beruf/elternzeit-aufteilen/


Zitronenfalter907

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von InaMia

Hallo, Mit den Urlaubstagen hast du recht, allerdings geht die Elternzeit ja nicht nach Kalendermonaten, sondern nach Lebensmonaten des Kindes. D.h. wenn das Kind z.B. am 1.6. zur Welt kommt, dann geht jeder Monat der Elternzeit am Ersten an, also 1.7. - 1.8. , 1.12. - 1.1. USW. Kommt das Kind bspw am 12.6., dann gehen die Elternzeitmonate immer am 12. an , also 12.6. - 12.7., 12.10. - 12.11. Dies wäre der ' günstigere' Fall bezüglich den Urlaubstagen.


InaMia

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Zitronenfalter907

Elternzeit kann beliebig genommen werden, nach Kalendermonaten, Lebensmonaten oder auch vereinzelten Tagen/Wochen/Monaten - beliebig bis zum dritten Lebensjahr des Kindes bzw. bis 24 Monate bis zum 8. Lebensjahr die Elterngeldmonate gehen nach Lebensmonaten des Kindes LG