Monatsforum Juni Mamis 2016

Elternzeit und Elterngeld

Elternzeit und Elterngeld

Linasmama

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Hallo? Kennt sich jemand von euch gut mit den gesetzlichen Regelungen aus? Ich habe ein erhöhtes Frühgeburtsrisiko. Sollte mein Baby zu früh kommen bräuchte ich mehr Monate Elternzeit als die ursprünglich angedachten 12 Monate. 24 Monate wären allerdings zuviel (und ein finanzielles Problem). Kann man auch dazwischen variieren und zum Beispiel 15 Monate Elterngeld beziehen mit den entsprechenden Abzügen? Hoffe meine Frage war irgendwie verständlich?!?


Snuupi

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Antwort auf Beitrag von Linasmama

Du meinst sozusagen längere Zeit nach dem eigentlichen ET? Ich kenne es so, dass zB das zuerst berechnete enddatum des muschu auch im Falle einer Frühgeburt so bleiben würde bzw der muschu nach der Geburt verlängert sich. Elterngeld konnte zumindest nach altem Recht nur entweder in 12 oder 24 Monate ausgezahlt werden. Die Elternzeit kannst du zeitlich in Abstimmung mit deinem AG varrieren. Zum neuen Recht berät dich unter Einbeziehung deiner Daten am besten die für dich zuständige Elterngeldstelle. Bei uns sind das in der Regel die Landkreise


Linasmama

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Antwort auf Beitrag von Snuupi

Vielen Dank für die schnelle Antwort!


Linasmama

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Antwort auf Beitrag von Snuupi

Hallo Snuupi, Ich leide an Zervixinsuffizienz. Mein Gebährmutterhals hat sich auf 1,4 cm verkürzt und ich muss seit 7 Wochen liegen. Hatte das Problem in der letzten Schwangerschaft auch schon. Doch da ging es nicht so früh los. Es kann zur Frühgeburt kommen oder mit Bettruhe sogar bis zum ET halten. Letztes Mal hab ich 39+0 erreicht. Danke für's Daumendrücken


EllaMuri

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Antwort auf Beitrag von Linasmama

Hallo, Also erstmal verlängert sich bei einer Frühgeburt die Mutterschutzfrist. Zitat aus dem Mutterschutzgesetz: "Werdende Mütter dürfen in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung und bis zum Ablauf von acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten bis zum Ablauf von zwölf Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. Bei medizinischen Frühgeburten und bei sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängert sich die Mutterschutzfrist nach der Geburt um die Tage, die vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnten." Die Frühgeburt muss bescheinigt sein. Dadurch das sich die Mutterschutzfrist verlängert, bekommst du länger Mutterschaftsgeld. Die Elternzeit beginnt erst nach der Mutterschutzfrist und das Elterngeld schließt sich an das Mutterschaftsgeld an. Aber die Mutterschutzfrist wird auf die Elternzeit angerechnet und auch das Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet. Die Elternzeit kannst du auch 15 Monate nehmen, wobei die Zeit für das Elterngeld festgesetzt ist. Entweder 12 Monate (ohne Vätermonate und Elterngeld plus) oder auf 24 Monate aufteilen. Achtung es sind eigentlich keine 12 Monate da ja die Zeit in der du Mutterschaftsgeld bekommst abgezogen wird. Beispiel: Voraussichtlicher Termin: 12.5.16 Beginn Mutterschutzfrist: 31.03.16 Tatsächlicher Geburtstermin: 14.04.16 Mutterschutzfrist Ende: 04.08.16 Mutterschaftsgeldbezug ab dem 31.03.-04.08.16 Elterngeldbezug für die sogenannten 12 Monate wäre somit ab 05.08.16 bis 13.04.17 Und dann mein persönliches Lieblingsthema: die Einkommenssteuererklärung. Das Mutterschaftsgeld und Elterngeld sind zwar steuerfrei, aber sie gelten als Lohnersatzleistungen und werden zur Ermittlung des persönlichen Steuersatzes herangezogen. (Progessionvorbehalt) und unter bestimmten Voraussetzungen kann es zu Nachzahlungen kommen. Entweder es sich vorher mal durchrechnen lassen oder gleich etwas beiseite legen... Alles nicht so einfach und teilweise eine ganz schöne verar...... Lg Gudrun


Linasmama

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Antwort auf Beitrag von EllaMuri

Dankeschön! Meine Frage ist so ausführlich beantwortet und ich habe es sogar verstanden Hab mir schon gedacht, dass das nicht funktioniert. Da hilft nur eins: gemeinsam mit meinem Bauchbewohner tapfer bis Juni durchhalten.


Snuupi

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Antwort auf Beitrag von EllaMuri

Darf ich fragen, warum du dieses Risiko hast? Ich drücke dir ganz fest du Daumen, dass es bis Juni klappt!