Monatsforum Juni Mamis 2014

studieren und Elterngeld

studieren und Elterngeld

Sommersturm86

Beitrag melden

Hier gabs doch jemanden, wenn mich nicht alles täuscht, der auch mit Kind studiert??? Hab da mal eine Frage: habe ich Anspruxh auf Elterngeld wenn ich ab Oktober einen Vollzeitstudiengang antrete? Betreuung würde ich letztlich übernehmen, da keine Anwesenheitspflicht.


sarah11207

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Sommersturm86

Eine Freundin von mir studiert mit Kind und wenn ich mich nicht irre bekommt die den mindestSatz von 300 Euro plus KinderGeld für sich selbst und das Kind


GanzUngeduldige

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Sommersturm86

Egal ob Arbeit oder Studium, die Vorgaben sind die gleichen. Man darf maximal 30 Stunden die Woche arbeiten/studieren um Anrecht auf Elterngeld zu haben. Es kann ja keiner nachvollziehen, ob Du Anwesend bist oder nicht. Daher gilt nur die offizielle Stundenzahl. Eventuell müsstest Du irgendeinen Nachweis bringen, dass Du für die Zeit der Elternzeit nur entsprechend viele Seminare besuchst.


bibi12345

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Sommersturm86

Morgen, also ich hab bei meiner großen auch den mindestatz im studium bekommen. 300 euro.


hanni86

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Sommersturm86

wenn du studierst, kannst du ja elternzeit beantragen und darft trotzdem an seminaren teilnehmen und an prüfungen (in bayern zumindest). du musst halt mal bei der studienberatung vorbei und dir das formular holen (gibt ja auch fristen). der vorteil ist, dass du viel studieren kannst wie du willst, aber eben nicht musst. hoffe, ich konnte dir helfen, alles gute


tanzmit

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Sommersturm86

Ja, ich unter anderem. In NRW musst du nichts nachweisen, nur ankreuzen, dass du die Betreuung übernimmst. Du bekommst ganz normal den Mindestsatz von 300€ bzw mehr, wenn du vorher gearbeitet hast. Wichtig ist, wenn du kein Mutterschaftsgeld bekommst, weil du nicht arbeiten warst, dass dir 12+2 Monate Elterngeld zustehen. Also anders als Eltern mit Mutterschaftsgeld, die die ersten zwei Monate kein Elterngeld bekommen, da das Mutterschaftsgeld verrechnet wird. Also alles gut.


GanzUngeduldige

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von tanzmit

Die 2 Zusätzlichen Monate Elterngeld gibt es aber nur, wenn der Partner diese 2 Monate Elterngeld bekommt. Denn auch wer Mutterschaftsgeld bekommt kann bis zu 14 Monate Elterngeld bekommen. 12 Monate selbst und 2 Monate der Partner. Auch die 8 Wochen mit Mutterschaftsgeld zählen als Elterngeldbezugszeitraum.


tanzmit

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von GanzUngeduldige

Japp, deswegen schrieb ich 12+2. Mit Mutterschaftsgeld sind es ja effektiv nur 10+2 über die Eltergeldkasse. Kenne da mindestens zwei, die sich verrechnet hatten und schockiert feststellten, dass sie nicht zwei Monate Mutterschaftsgeld und dann noch 14 Monate Elterngeld bekamen. Das da zwei Vätermonate oder Alleinerziehendenmonate bei sind, war klar, oder? Liebe Grüße


GanzUngeduldige

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von tanzmit

Sorry, ging aus Deinem Post nicht direkt hervor, dass da der Papa auch 2 Monate zu Hause ist. Deswegen habe ich es ja nochmal geschrieben.


tanzmit

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von GanzUngeduldige

war auch nur halbwach geschrieben und deshalb ganz kurz gehalten, hatte an dem Tag lange Uni ;-) letzter Tag, immerhin.