Monatsforum Juni Mamis 2014

Diese Anträge....nicht mein Ding -> Frage

Diese Anträge....nicht mein Ding -> Frage

Enjay79

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Auch ich möchte mich gerade ein wenig vorbereiten, allerdings noch nicht mit Klinktasche, sondern mit den Anträgen, womit ich z.Zt. ausgelastet bin. Ich wollte gerade den Antrag auf Elternzeit für den Arbeitgeber vorschreiben und stoße auf die 'kleine' Herausforderung, welches Datum ich denn nun angebe, da der Mutterschutz ja bereits auf die Elternzeit angerechnet wird, so dass die Elternzeit eigentlich dann ab dem Tag der Geburt anzugeben ist, oder? Beispiel: Gehen wir davon aus, das Kind kommt pünktlich am ET 05.06. und ich möchte 24 Monate nehmen, schreibe ich, dass ich vom 05.06.14 bis zum 04.06.16 Elternzeit nehme oder gebe ich erst das Datum nach dem Mutterschutz an, sprich 24.07. und dann 22 Monate bis zum 05.06.16? Ich werde noch bescheuert.


Tinchenbinchen

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Antwort auf Beitrag von Enjay79

Schreibe doch so was wie "... beantrage ich Elternzeit für meinen Sohn/meine Tochter XY, geboren am XY, im unmittelbaren Anschluss an das Ende der Mutterschutzfrist. Die Elternzeit soll enden am XY..." So stehts in meinem Vordruck vom Schulamt.


Enjay79

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Antwort auf Beitrag von Tinchenbinchen

...hatte ich auch schon überlegt, ob ich es so formuliere. Dann können eigentlich keine Missverständnisse enstehen.


Enjay79

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Antwort auf Beitrag von Enjay79

muss dann auch noch die Geburtsurkunde beim AG mit eingereicht werden?


Tinchenbinchen

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Antwort auf Beitrag von Enjay79

Jupp, soweit ich mich erinnere, ja.


Lockenkopf83

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Antwort auf Beitrag von Enjay79

So wie ich es gelesen habe, muss man eigentlich am 1, Geburtstag des Kindes wieder arbeiten sonst bist du ja ein Jahr und einen Tag in Elternzeit. Daher ggf. noch einen Tag Urlaub nehmen damit du den 1. Geburtstag deines Kindes mitfeiern kannst,


kleine6883

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Antwort auf Beitrag von Enjay79

Ich schleiche mich mal aus dem Mai Bus ein. Ich kenne das Problem, ich hatte das selbe und die netten Damen bei uns aus der Personalabteilung haben mir das ganze schön erklärt. Wenn du den Antrag fertig machst und ihn vor der Geburt einreichst, dann kannst du rein schreiben "Vorläufiger Antrag auf Elternzeit" und nach der Geburt reichst du dann den endgültigen Antrag mit der Geburtsurkunde ein. Die Elternzeit beginnt 7 Wochen nach der Geburt, dass heißt mit Beendigung des Mutterschutzes. Das Ende der Elternzeit ist dann, wie du schon geschrieben hast 22 Monate später. Das heißt du müsstest am 2 Geburtstag deines Kindes wieder arbeiten, was jedoch meistens keiner macht.


GanzUngeduldige

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Antwort auf Beitrag von kleine6883

Die Mutterschutzfrist endet erst nach 8 Wochen, nicht nach 7. Sie verlängert sich sogar um die Zeit die vor der Entbindung nicht genommen werden konnte. Wenn das Kind zum Beispiel zwei Tage vor Termin kommt, beträgt die Mutterschutzfrist nach der Geburt eben 8 Wochen und 2 Tage. Die Elternzeit muss allerdings 7 Wochen vor beginn der Elternzeit beantragt werden. Vermutlich hattest Du die Wochen verwechselt. Wenn ein Kind exakt zum errechneten Termin kommt, hat man also eine Woche Zeit den Antrag beim Arbeitgeber anzugeben. Da das manchmal mit dem Erhalt der Geburtsurkunde kniffelig werden könnte, kann die dann auch nachgereicht werden.


kleine6883

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Antwort auf Beitrag von GanzUngeduldige

Sorry, du hast recht. Ich habe die Wochen verwechselt.


Enjay79

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Antwort auf Beitrag von Enjay79

Erstmal schon mal Danke! Dass die Elternzeit zwar nach dem MuSchu anfängt, dieser aber auf die Elternzeit angerechnet wird, wusste ich, aber halt nicht, welches Datum ich dann letztendlich im Antrag angeben muss ist mir nicht ganz klar. Den nach dem Mutterschutz oder ab Geburt? Im Falle, dass ich nicht Tinchenbinchens Variante nehme.