sternchen1410
hallo erstmal ein herzlichen Glückwunsch an alle mamis. Wir dürfen hoffentlich im dez. kuscheln. ET ist der 13.12. Nun beschäftige ich mich schon seit einiger zeit mit dem thema Elterngeld und Elternzeit und hoffe daß ihr mir helfen könnt. Wir sind bislang beide berufstätig, und bekommen unser erstes Kind. Nun ist es so daß mein Partner sehr schwankendes Gehalt hat und ich halbwegs festes. Im September wird noch geheiratet aber das mit den lohnsteuerklassen lass ich jetzt mal weg.gehen wir mal davon aus das wir beide in der 1 bleiben. Wann ist es am besten daß bmein partner die 2 Mnate nimmt. Ganz zu Anfang? Jetzt ahbe ich gerade mal gerechnet wenn er weiterhin bis zu 230 Std. arbeiten gehen würde. dann wird das doch angerechnet oder? habe geard auch schon so einen Rechner ausprobiert aber verstehe den nicht so wirklich. ich zhale jeden Monat 40 Euro in einen Bausparvertrag, das wird beim Gehalt abgezogen. wie muß ich das rechnen? es wäre lieb wenn ihr mir etwas rat geben könnt. Waren auch schon auf der familienkasse warten noch auf das Ergebnis. Wie es nach meinen Rechnungen aussieht bekomme ich 65 % und mein Freund 67 % dankeschön, bin für jeden Tipp dankbar
Hallöchen, also ich hab auch lange gekämpft, bis ich das mit dem Elterngeld verstanden habe. Da Du ja die ersten beiden Monate nach der Geburt das Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber und der Krankenkasse bekommst, werden diese Monate automatisch immer beim Elterngeld auf die Mutter gerechnet. Das Mutterschaftsgeld wird dann auch vom Elterngeld abgezogen. Kann also sein, dass Du so wie ich die ersten beiden Monate kein Elterngeld bekommst, weil Du zuviel verdient hast. Danach bekommst Du dann 65 % von Deinem vorherigen Nettolohn. Das Geld an die Bausparkasse musst Du wieder drauf rechnen. Den Abzug rechnen die nicht mit. Muss Dir Deine Firma aber auch so bestätigen. Mehr wie 65 % bekommt niemand mehr. Die 67 % waren vor dem 01.01.2011. Wurde ab da geändert. Wenn Dein Freund/Mann während der Elternzeit arbeiten geht, dann wird alles was er verdient von dem Elterngeld abgezogen. Wir haben deshalb für meinen Mann nur die 300 € pro Monat beantragt, da darf er als Selbständiger eine gewisse Stundenzahl weiterarbeiten. Falls Du jetzt noch Fragen hast, dann melde Dich ;-) LG Kerstin
Hallöchen, ich würde mich an deiner Stelle mal bei euch in der Stadtverwaltung ( bei uns ist es das Landratsamt ) erkundigen, die können dir auf alle Fälle weiter helfen. Ich nehme zum Bsp. die ersten 12 Monate Elternzeit.... ( die ersten zwei Monate bekommt man Mutterschaftsgeld , also bekommt man quasi nur 10 Monate Elterngeld ...da ich durchschnittlich unter 1000 Euro verdient habe vor der Eltenzeit ( 12 Monate vorher ) wird bei mir mi 65 % Prozent gerechnet......Mein Mann macht dann hinterher seine" Vätermonate " bei ihm ist es das gleiche nur er verdient mehr Geld , also über 1000 Euro durchschn. da wirds mit 67 % gerechnet! Ich bin mir auch nicht ganz sicher aber wenn man verheiratet ist kann man auch in andere Steuerklassen wechseln...wir sind zum Bsp. beide in der 4 .....es kann auch einer in die 3 ( der besser verdient ) und der ander in die 5 .... Wie gesagt erkundige dich lieber noch mal dort wo es bei euch berrechnet wird.... LG Ivonne