katrinchen3780
Werden denn die 8 wochen Mutterschutz nach Geburt mit an die Elternzeit ( Jenachdem wie lange man Elternzeit nimmt , bei mir ist das 1 Jahr)angrechnet???Oder wie berechne ich das !! Bzw. wann muss ich denn wieder Arbeiten wenn mal angenommen der kleine pünktlich kommt am 3.6 ???Kann mir jemand helfen , sehe irgendwie garnicht durch ??? lg Katrin die sich auf antworten freut
Hier kannst Du alles ganz genau nachlesen: http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationen,did=89272.html Wenn Du "nur" ein Jahr einreichst, müsstest Du am 1. geburtstag Deines Kindes wieder arbeiten gehen! Lieben Gruß Nicole
Ich meine, Du müsstest dann am 3.6.12 wieder arbeiten! LG Daniela
Hallo, also der Mutterschutz die 8 Wochen - sprich 2 Monate wird angerechnet => die Elternzeit ist dann bis 3.6.12 und ab dem 4.6.12 beginnt dann die Arbeitszeit für dich wieder, außer du möchtest 2 Jahre machen => dass heisst du bekommt ab dem 3. Lebensmonat nur die hälfte von der monatlichen Zahlung vom Eltergeld und dafür läuft es dann bis zum 3.6.2013 Lg
Hallo, also der Mutterschutz die 8 Wochen - sprich 2 Monate wird angerechnet => die Elternzeit ist dann bis 3.6.12 und ab dem 4.6.12 beginnt dann die Arbeitszeit für dich wieder, außer du möchtest 2 Jahre machen => dass heisst du bekommt ab dem 3. Lebensmonat nur die hälfte von der monatlichen Zahlung vom Eltergeld und dafür läuft es dann bis zum 3.6.2013 Lg
Wenn Du dich für die 50% Auszahlung entscheidest, bekommst Du 20 Monate Elterngeld. Keine 2 Jahre!!! Also bis Dein Kind 22 Monate ist. Normal wäre ja vom 3-12 Lebensmonat Elterngeld. In den Monaten 1+2 bekommst Du ja Mutterschaftsgeld. War bei mir auch so. Mein Sohn wurde im Februar 2 und ich habe nur bis November Elterngeld bekommen. Dezember und Januar nichts.