Annimais
Guten Morgen, bei meinem gestrigen Treffen mit dem Pekip-Muttis, ist eine heftige Diskussion ausgebrochen. Stimmt es, dass man während der Elternzeit vollen Anspruch auf Urlaub hat? Ich denke nein. Im BV-> ja. Im Mutterschutz-> ja. Anteilig halt. Urlaub aus dem Vorjahr wird gutgeschrieben. Ich habe bei Dienstantritt nach EZ 66 Tage Urlaub. LG
Hallo Annimais:-) Nein, dein Arbeitsvertrag besteht zwar, ruht aber. Du erbringst ja auch keine Leistung in der Zeit, somit hast du ja auch keinen Anspruch auf Urlaub. Sonst hätte jmd mit 30 Tage Urlaub ja nach der Elternzeit von 3 Jahren gleich mal 90 Tage... LG Sandra
Jein. Du bekommst vollen Urlaub für die Kalendermonate, die du nicht voll in EZ bist. Monate, in denen mind. 1 Tag Mutterschutz war -> Urlaubsanspruch Der Monat, in dem man anfängt zu arbeiten -> Urlaubsanspruch LG Lilly
Vielen Dank ihr Zwei!
Ganz genau so kenne ich es auch.
Da die Pekipleiterin ganz schön viel Mist erzählt. Ich wollte mich da aber in der hitzigen Diskussion nicht einmischen.
Lg
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