Mitglied inaktiv
Hey danke für deine Antwort.Ja ich bekomme Mutterschaftsgeld.Habe die jetzige Elternzeit von meiner Tochter zum 29.06 gekündigt und erhalte dann das Mutterschaftsgeld.Wieso muss ich denn 2 Basis Monate ankreuzen? Es werden doch eh 2 Monate abgezogen? woher soll man das wissen was man ankreuzen muss danke und lg
Ja, das ist ein bißchen kompliziert. Das stimmt. Aber das Mutterschaftsgeld zählt wie das Basiselterngeld. Und die Monate werden dir dann gekürzt Das bedeutet, dass du den 23. Und 24. Monat kein Geld mehr bekommst. Die restlichen Monate,also 3.-24. Monat musst du elterngeld plus ankreuzen, da du ja splitten möchtest. Ich weiß nicht, in welchem Bundesland du wohnst, jedes hat ja so seinen eigenen Antrag. In Niedersachsen ist noch ein Beispiel dabei, wo das mit dem Mutterschaftsgeld als Basiselterngeld auch so beschrieben ist. Sonst einfach mal bei der elterngeldstelle anrufen. Die sind schließlich dafür zuständig, falls es noch Fragen gibt.
Okay super vielen Dank :) rufe morgen mal an.komme aua nrw :)lg
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