ak711D
Hallo ihr lieben hoffe es geht euch allen gut Ich hätte mal eine Frage an diejenigen die sich vielleicht damit auskennen. Das Kind erhält ja nach der Geburt vorerst den Nachnamen der Mutter (bei unverheirateten). Jetzt ist es so dass ich einen doppelnachnamen habe, wäre es möglich dass das Kind nur einen von diesem bekommt ? Danke schonmal im voraus , wünsche euch noch eine schöne kugelzeit
Ich bin mir nicht sicher, aber nirmal bekommt es halt den vollen Nachnamen der Mutter. Frag doch mal im Rechtsforum. Frau Bader kann dir das bestimmt genau sagen! LG Lilly
Hallo und guten Abend,
Soweit ich weiß, trägt das Kind nur dann den Nachnamen der Mutter wenn diese das so möchte. Mein Bauchzwerg bekommt z.B. den Namen seines Papas .
Doppelnachnamen sind glaube nicht erlaubt. Das ganze kannst Du aber auch beim Jugendamt erfragen.
LG
Du kannst auch den Namen vom Mann angeben das geht auch, es muss nixht dringend deinen Namen bekommen, nur wenn du zwei Namen hast wird er auch beide bekommen denk ich mal
Einen Doppelnamen kann das Kind nach deutschem Recht eigentlich nicht bekommen. Anders ist es nur, wenn der Doppelname, den Du trägst, Dein Geburtsname ist; dann bekommt das Kind auch diesen Doppelnamen. Einen aussuchen kannst Du nicht. Hast Du aber einen Doppelnamen, weil Du mal verheiratet warst, kann das Kind nur einen Nachnamen tragen. Es ist übrigens keineswegs so, dass das Kind automatisch immer den Nachnamen der (unverheirateten) Mutter bekommt. Man kann dem Baby selbstverständlich auch den Nachnamen des Vaters geben.
Schließe mich da an, du kannst natürlich auch den Nachnamen des Kindsvaters wählen! lg
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