HopingWaitingWishing
Hallo Lilly,
Du hast in einem Post geschrieben, dass das zweite Kind keinen anderen Namen haben darf, wenn der Papa der gleiche ist. Bei uns heißt Nr 1 wie ich und ich möchte, dass das zweite Kind auch meinen Namen bekommt, einfach weil ich es nicht schön finde, wenn man Geschwister nicht über den Namen zuordnen kann.
Also hab ich es richtig verstanden, dass das Recht in dieser Diskussion auf meiner Seite ist?
Danke Dir und liebe Grüße
Ja. So wird von Frau Bader im Rechtsforum immer geantwortet. Wenn die Kinder von den gleichen Eltern sind, haben sie auch den gleichen Nachnamen (also die Kinder untereinander). Mal so mal so geht wohl nicht. LG Lilly
Hallo HopingWaitingWishing, das kann ich aus beruflicher Erfahrung bestätigen. Wenn es der gleiche Papa ist, dann müssen beide Geschwister den gleichen Nachnamen tragen. Nur bei unterschiedlichen Vätern hättest Du überhaupt das Wahlrecht, ob es Deinen Nachnamen oder den des Vaters bekommt, bei gleichen Vätern "ist der Drops gelutscht", wie man hier in der Gegend gern sagt. Das steht nämlich so in § 1617 Abs. 1 S. 3 BGB. LG, Gustavinchen
Danke euch beiden Dann muss ich ja zumindest nicht mehr über den Nachnamen diskutieren. Fehlt nur noch der Vorname
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