Minnie_Mouse
Liebe Lilly ( du warst doch der EZ Spezialiest unter uns oder), oder jemand anderes wo darüber Bescheid weiß ....
Ich habe ja Elternzeit von September bis ende Februar. Ab März geh ich wieder arbeiten und mein Freund bleibt von März bis September zu Hause. Insgesamt sind das 14 Monate ....
Kann ich dann eigentlich nochmal Elternzeit nehmen ? Zum Beispiel wenn Amelie 3 ist oder so ?
Ich weiß das man die EZ irgendwie aufgeteilt nehmen kann aber muss man das vorher beantragen also hätte ich das bei diesem EZ-Antrag schon machen müssen oder wie ist das ?
Ich kann das sicherlich auch im Internet erfragen aber hier bekommt man es wenigstens schön erklärt
Lieben Dank schon mal im Voraus
Huhu Anne, jetz antwortet mal die dani, die eigentlich auch keine Ahnung hat, aber letztens ja mit dem Arbeitgeber gesprochen hat
Ja du kannst später wieder im Elternzeit gehen... es wird. Je Nicht gerne gesehen... rechtlich stehts dir aber zu... so meine Personalchefin
Bin auf Lillys Antwort gespannt...
Die Dani die eigentlich nix weiß na jetzt aber .... wir sind zwar nicht so Fit in allen Themen aber wir haben auch Stärken
Ja du kannst. Verbindlich festlegen musste man die ersten 2 Jahre, danach kannst du nochmal nehmen, glaub 7 Wochen vorher den Ag informieren. Vorausgesetzt Du hast Deine Abschnitte noch nicht aufgebraucht, jeder hat insgesamt 3 Zeitabschnitte, also EZ mit Unterbrechung dazwischen. Wenn du erst einmal in EZ warst, dann hast Du noch übrig. Dein Partner genauso. Jeder hat 3 Jahre pro Kind. Das letzte Jahr kann man glaube bis zum 8. Geburtstag nehmen.
Also was ich meinte war: für die ersten 2 Lebensjahre deines Kindes hast du dich vor GGeburt festgelegt, da kannst jetzt nicht mehr nehmen, aber ab dem 2. Geburtstag kannst du wieder nehmen da man das erst 7 Wochen vor Beginn anmelden muss. Ist aber unentgeltlich, nicht verwechseln mit Elterngeld! Aber man darf ja währenddessen Teilzeit schaffen.
Vielen Dank für deine Antwort
Man legt sich zwar für die ersten zwei Jahre fest, mit Zustimmung des AG kann man aber auch in den zwei Jahren nochmal verlängern. Nach den zwei Jahren kannst du nochmal EZ beantragen. Dann kommt es drauf an, wann du EZ machen willst für die Fristen. 16 Inanspruchnahme der Elternzeit (1) Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie 1. für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes spätestens sieben Wochen und 2. für den Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes spätestens 13 Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich vom Arbeitgeber verlangen. Früher war es wohl mal so, dass wenn man nicht ausdrücklich angegeben hat, dass man den Rest übertragen will, man auch nur noch ein Jahr hat, nach der ersten EZ, auch wenn die keine zwei Jahre war. Irgendwas wurde da glaube ich geändert, das hab ich nicht im Kopf. Im Zweifel würde ich mich da dumm stellen und auf eine Ablehnung vom AG warten. Die haben meistens weniger Ahnung von EZ als die Arbeitnehmer ;)
Super danke Lilly auch für deine Antwort
Super Danke! War für mich auch hilfreich
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