Tante Tiffy
Moin zusammen!
Ich hab das mit dem Mutterschutz noch nicht geschnallt...
ET ist bei mir der 15.07.
Mutterschutz beginnt am 03.06. (laut meiner Chefin)... und endet dann wann?
Habe hier im Forum schon mehrere Beiträge gesehen, aber irgendwie schreibt da jeder was anderes... und wenn ich dann auf meinen ET nachrechne, kommt immer ein anderes Ergebnis...
Bin verwirrt! Hat jemand den Durchblick?
Gruß aus dem völlig verschneiten Sauerland
Steffi
Guten morgen;)))) Meines Erachtens nach sind 8 Wochen Mutterschutz nach der Entbindung gesetzlich geregelt. Hier sind noch mehr Infos über Mutterschutz;) http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/organisation/abteilung05/dezernat_56/mutterschutz/broschuere_mutterschutz.pdf Liebe verschneite Grüße aus Berlin zurück;))))
Mutterschutz endet 8 Wochen nach dem Entbindungstermin.
Du hast 8 Wochen vorher und 8 Wochen nachher Mutterschutz außer du bekommst einen Kaiserschnitt dann hast du 12 Wochen nachher Mutterschutz..
Guten Morgen, da ich das beim ersten Kind schon alles hatte, hab ichs mittlerweile gecheckt :o) Deine Mutterschutzfrist beginnt 6 Wochen vor dem errechneten ET, also 3.6. passt! Und endet 8 Wochen nach deiner wirklichen Entbindung. Wenn Du tatsächlich am 15.7. entbindest, dann ist die Mutterschutzzeit am 10.9. (oder schon 9.9.?? Da bin ich mir jetzt nicht ganz sicher) vorbei. Wenn du erst am 17.7. entbindest, dann ist sie am 12.9. vorbei. (D.h. dann hast Du Glück und Deine Mutterschutzfrist -die regulär insgesamt 6+8=14 Wochen sind- verlängert sich entsprechend um diese Tage) Wenn du FRÜHER entbindest (kann ja sein, dass Dein Kind 2 Wochen früher kommt) dann kriegst Du die Tage, die Dir von den 6 Wochen vor der Entbindung fehlen, danach noch angehängt. Also weniger als 14 Wochen hast Du nie! Hier ist es nochmal ausführlicher erklärt. (http://www.tk.de/tk/rechte-und-finanzen/mutterschaftsgeld/schutzfrist-und-entbindungstermin/138658) Wenn Du danach Elternzeit machen möchtest, werden Dir diese 8 Wochen nach der Entbindung allerdings schon mit angerechnet! D.h. wenn Du nach einem Jahr (für das man ja Elterngeld kriegt) wieder zu arbeiten anfängst, dann hast Du am ersten Geburtstag Deines Kindes wieder Deinen ersten Arbeitstag!
Hi, nur noch eine kleine Anmerkung: das gilt für Deutschland. In Österreich sind es 8 Wochen vor und 8 Wochen nachher...vielleicht daher die verschiedenen Zahlen bei verschiedenen Postern... lg wieselkiesel