Monatsforum Juli Mamis 2013

Elterngeldantrag

Elterngeldantrag

Anja78

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Stimmt es,dass es darin einen Teil gibt,der vom Arbeitgeber ausgefüllt werden muss?


sungirl82

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Antwort auf Beitrag von Anja78

Wenn du dein Gehalt mit Lohnzetteln nachweisen kannst, dann nicht . Ansonsten muss der Arbeitgeber den Gehaltsnachweis ausfüllen . LG


Anja78

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Antwort auf Beitrag von sungirl82

Ach so,na Gehaltsbeläge habe ich ja.Danke


Niveauflexibel

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Antwort auf Beitrag von Anja78

Hm, ich musste dennoch etwas vom Arbeitgeber ausfüllen lassen bei meiner ersten Tochter.


Niveauflexibel

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Antwort auf Beitrag von Anja78

Ja die musst ich zusätzlich abgeben...die letzten 12 Monate


Ginger10

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Antwort auf Beitrag von Anja78

Unterschiedlich, kommt auch auf das Bundesland an. Ich brauche beides.


Juli-Mami

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Antwort auf Beitrag von Anja78

bei meinem EG-Antrag ist ein Teil vom Arbeitgeber auszufüllen, da dieser nicht nur den Lohn sondern auch die Angabe über die Zuschusszahlung während der Schutzfrist machen muss.. So ist es zumindest in BW. LG