Maja86
Ich trau mich nicht zu fragen...nachher tret ich was los. Was die Stelle nicht weiß macht sie nicht heiß oder??? Ist ja kein Gehalt!! LG Maja
Hab was gefunden..... Besteht Anspruch auf Sonderzahlungen? Die Elternzeit führt nicht zwangsläufig zum Wegfall oder zur Kürzung einer Sonderzahlung. Ob und wie sich die Elternzeit auswirkt, hängt vom Arbeits- beziehungsweise Tarifvertrag und den darin enthaltenen Vereinbarungen ab. Entscheidend bei Sonderzahlungen ist deren Sinn und Zweck: Zahlt der Arbeitgeber eine Vergütung, weil er eine erbrachte Arbeitsleistung honorieren will (etwa beim echten 13. Gehalt), oder zahlt er, weil er die Betriebstreue belohnen will (häufig der Fall beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld)? Während der Elternzeit entfällt (vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen) der Anspruch auf alle Zahlungen, die an eine Leistung geknüpft sind, wie es in der Regel beim echten 13. Gehalt der Fall ist. Der Arbeitgeber darf diese Zahlung deshalb während der Elternzeit entweder kürzen oder ganz streichen. Anders sieht es etwa bei Gratifikationen wie dem Urlaubs- oder Weihnachtsgeld aus, wenn diese nicht die Arbeitsleistung, sondern die Betriebstreue honorieren. In diesem Fall haben Sie auch weiterhin Anspruch auf die Sonderzahlung. In Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Einzelarbeitsverträgen können allerdings Kürzungsregelungen vereinbart werden. Ähnliches gilt für Sonderzahlungen mit „Mischcharakter", das heißt, wenn sowohl Leistung als auch Betriebstreue belohnt werden sollen.
Es ist ja richtig dass dir das Weihnachtsgeld zusteht. Nur es ist ein Einkommen das wärend der Elternzeit nicht erlaubt ist. Es wird ja versteuert und dann bekommt es die Elterngedstelle das auch mit. Ich würde mich erkundigen bevor es probleme gibt. Ich hätte zuviel angst das sie mir dann das geld erstmal streichen
Aber in dem Artikel den ich im vorigen Beitrag kopiert hab steht, Weihnachts und Urlaubsgeld wird nicht angerechnet! lg Maja
Sorry ich will es dir nicht schlecht reden, aber es zählt bei der Berechnung nicht mit Wenn du aber Elterngeld bekommst zählt alles (so weit ich weiss) So hat es mir damals die Tante von der Elterngeldstelle erklärt. Würde aber nicht meine Hand ins Feuer legen. Vielleicht hab ich das nur falsch verstanden, zu wünschen wäre es