Jackihexe
Hallo ihr lieben,kennst sich jemand mit meinem Problem aus oder ist jemand in der selben situation?Ich bekomme ja elterngeld habe es aber auf 2 Jahre splitten lassen.Also bekomme ich 150 euro im monat.Jetzt soll ja ab Jan 011 das elterngeld auf alg2 angerechnet werden.Ich bekomme 148 euro alg2 .Wenn jetzt die 150 euro mit angerechnet werden dann bekomme ich ja nichts mehr?Wie soll ich das verstehen?Man kann ja keine 150 euro von 148 euro abziehen. Dann eine andere frage.Eigentlich stehen mir ja 300 euro elterngeld zu für ein Jahr.Puppe ist im Juni geboren also steht mir ja 300 euro bis Mai 011 zu.Habe aber seit juni die 150 bekommen.Könnte ich mir den Rest auszahlen lassen dieses jahr noch.?Geht das überhaupt???oder von jan011 bis mai 011 300 euro zahlen lassen?Könnte man die berechnung von 150 euro für zwei jahre auf 300 euro für ein Jahr ändern lassen??? Hat jemand ahnung davon und kann mir antworten geben??? LG Jacki
Hi, ich bin mir ziemlich sicher, dass du das nicht nachträglich ändern kannst. Deshalb haben wir es auch gleich für ein Jahr gewählt, damit wenn sich was ändert un dich früher wieder arbeiten muss etc nicht der Rest verloren geht! Wie das mit der Verrechnung ist weiß ich leider nicht! Elterngeld Berechnung Elterngeld Mindestbetrag Der Mindestbetrag sorgt dafür, dass jeder Anspruchsberechtigte mindestens 300 Euro Elterngeld bekommt. Wenn sich aufgrund der normalen Berechnung des Elterngeldes ein Elterngeld ergibt, das weniger als 300 Euro beträgt, dann wird der Anspruch auf 300 Euro angehoben. Wichtig: Wenn der Antragsteller neben dem Elterngeld noch andere Leistungen vom Staat bezieht, dann werden die 300 Euro des Sockelbetrages dort nicht als Einkommen angerechnet. Dies betrifft auch die Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Beispiel 1: Frau Schulze war vor der Geburt des Kindes lange arbeitslos und hat somit kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit vorzuweisen. Nach der allgemeinen Berechnung des Elterngeldes bekäme Frau Schulze 67 % Ihres Einkommens als Elterngeld. Da Sie vor der Geburt über ein Einkommen von 0 Euro verfügt, würde Sie davon 67 % bekommen. Also 67 % von 0 Euro. Durch die Einführung des Mindestbetrags erhöht sich ihr Elterngeld auf 300 Euro. Beispiel 2: Frau Meier hat vor der Geburt auf 400 Euro Basis gearbeitet. Sie bekäme daher nur 268 Euro (67 % von 400 Euro) als Elterngeld. Durch den Mindestbetrag wird ihr Elterngeld um 32 Euro auf 300 Euro angehoben. Allerdings gilt diese Berechnung bzw Beispiel für Jahresbezieher. Das sicherste ist einfach bei der Elterngeldstelle nachfragen! LG Maja
Das einzige was ich dazu sagen kann ist das einem das Geld nicht verloren geht oder angerechnet wird wenn man es auf 2 Jahre ausbezahlen lässt und trotzdem nach einem Jahr wieder arbeiten geht. Das Geld steht einem ja zu und nur die Auszahlungsweise ist wählbar. Meine Cousine bekommt in diesen Tagen ihr Baby und hatte sich da erkundigt. Also sie würde weiterhin im 2. Jahr das halbe Elterngeld bekommen auch wenn sie wieder arbeiten geht...
Es gibt nur eine gewisse Stundenzahl, die du arbeiten darfst mit Elterngeld, sonst wird es definitiv auf den Lohn angerechnet und somit bekommst du es dann nicht voll! Das wurde mir bei der Stelle so gesagt!
Jep. Aber meines Wissens nur wenn Du im ersten Jahr (in dem es ja EIGENTLICH das Elterngeld gibt) arbeiten gehst. Im 2. dann nicht mehr weil es Dir ja komplett im ersten Jahr zugestanden hat. Du hast es ja nur "gespart". So wurde es meiner Cousine jedenfalls gesagt.... Am Besten einfach mal bei der Elterngeldstelle anrufen ;-) Die müssten es ja wissen .... vielleicht.... ;-)
Hab hier noch was... Was ist, wenn die Familie ALG II erhält? Bei ALG II, Sozialhilfe, Unterhalt, Wohngeld und Kinderzuschlag wird das Elterngeld oberhalb des Mindestbetrages von 300 Euro als Einkommen berücksichtigt, bis 300 Euro ist es also anrechnungsfrei. Hartz IV Empfänger/innen erhalten also nicht mehr als 300 Euro zusätzlich Denke deine 150 eur bekommst du also voll! lg
Ja so ist es dieses Jahr noch.Ab 2011 soll ja das elterngeld bei Alg2 (Hartz4)empfängern als einkommen angerechnet werden. LG Jacki
Achsooooooooooo ja stimmt hast recht das hab ich jetzt irgendwie überlesen!Sorry da hab ich keine Ahnung,ruf doch einfach da mal an! LG und sag mal wenn du was weißt bescheid°
Also nachträglich ändern geht nicht. Das hab ich vorher extra gefragt weil ich nicht genau wusste wie ich das machen soll. Deshalb hab ich dann gleich ein Jahr genommen und spare selber dann für's zweite Jahr. Wenn ab dem 1.1. angerechnet wird, heisst daß es wird angerechnet. Also bekommst du es nicht mehr wie jetzt on top. Somit fallen die 148 Euro komplett weg. Das würde in deinem Fall also bedeuten, du hast im zweiten Jahr 148 euro weniger