Mitglied inaktiv
Hallo Mädels, ich habe da mal eine Frage : Bevor ich mit meinem Sohn schwanger wurde, hatte ich einen festen Arbeitsvertrag. Ich habe 3 Jahre "Auszeit" genommen, die erst Ende November diesen Jahres vorüber sind. Nun bin ich ja wieder schwanger und würde gerne wissen, ob mein AG mir trotzdem noch ( auch nach insgesamt 6 Jahren Auszeit ) eine Stelle im Unternehmen freihalten muß. Kennt sich da jemand aus oder weiß wo ich da mal genau anrufen kann ( Arbeitsamt, Familienkasse etc. ?????? ) Vielen Dank im Voraus für Antworten oder Hinweise Steffi
Hallo! Ja, muß er, allerdings hast du nur 2 Jahre anspruch auf die gleiche Stelle/gleichen Platz, d.h. dein Chef kann dich nach 6 Jahren auch auf eine andere Stelle innerhalb der Firma versetzen, im Rahmen deiner Position und Aufgaben. Hoffe konnte dir helfen! LG
Man hat nie Anspruch auf den gleichen Platz nur auf eine gleichwertige Stelle, aber er muss dir wieder eine Anstellung zur Verfügung stellen. LG Maja
Wenn Du nach 1 Jahr wieder kommst, hast Du Anspruch auf Deinen alten Platz. Wenn Du länger als 1 Jahr zu Hause bist, dann muß Dir eine gleichwärtige Stelle angeboten werden.