Peanut89
Huhu und hallo, mein Sohn ist nun etwas mehr als 15 Monate alt, und wir wollen nun ein 2. Kind. Bekomme bis November Elterngeld, habe bis Januar Elternzeit. Weiß jemand, wann ich schwanger werden „sollte“, um weiterhin das gleiche Elterngeld zu bekommen, und nicht den Mindestsatz?
Hallo, also dann hast dein Elterngeld für 2 Jahre genommen? Soweit ich das verstanden habe (ich kann auch falsch liegen) sieht das so aus: Bei EG über 12 Monate wird für das 2. Kind berechnet indem die letzten 12 Monate vor der Geburt genommen werden. Da in dem Zeitraum ja EG für Kind 1 gezahlt wird fällt das weg und es werden die 12 Monate vor Geburt von Kind 1 genommen, also bei Kind 2 gleiches EG wie bei Kind 1. Soooooooooooooo..... wenn du für Kind 1 EG über 2 Jahre genommen hast. zählen die Monate als Nullrunden, also bleibt der Mindestsatz. Wenn du natürlich bis zur Geburt wieder arbeiten gehst, wird das dazu gerechnet. ALso Monate mit Arbeit- Berechnung mit normalem Gehalt / Monate ohne Arbeit- Nullrunden. So hab ich das verstanden. Wir haben das gleiche Problem. Ich hab bis Januar Elternzeit, dann noch ein Monat Urlaub und dann wieder Arbeit. Aber ich will unbedingt ein 2. Kind. Ich weiß das jetzt wahrscheinlich manche sagen werden das ist geplant und Betrug, aber naja, man muss heute schauen wo man bleibt. Für und wärs das beste wenn ich im Dezember schon schwanger bin. Nach meinem Urlaub bekomm ich sowieso Berufsverbot, dann Mutterschutz und dann Elternzeit. Wie das dann berechnet wird ist mir eigentlich egal. Ich bekomm Eg bis August, also bis Februar steh ich dann nur mit Kindergeld da. Deswegen hab ich schonmal gespart, das wir bis zum Berufsverbot über die Runden kommen. Und wenn wir nachher beim 2. Kind nur den Mindestsatz bekommen sollten werd ich den auch über 2 Jahre strecken. Ich mein, das ist dann plus Kindergel immerhin 538€ Mein Freund geht arbeiten, also alles gut. Muss man eben wie jetzt bei Kind 1 an manchen Sachen sparen. Klappt super.
Genau, Du hast ja nur den Auszahlugszeitraum getreckt, der Bezugszeitraum bleiben die 12 Monate nach der Geburt. Wenn Du nicht arbeiten gehst, bist Du beim Mindestsatz, das sind 300 Euro. Unverschämt, und nicht familienfördernd, aber leider so. Ich habe diesmal auch nur den Mindestsatz bekommen. Falls Du es genau wissen willst... https://www.familien-wegweiser.de/ElterngeldrechnerPlaner
Super, vielen Dank. Ihr habt mir schon sehr weitergeholfen. Also rechne ich nur mit dem mindestsatz. Mit dem Geschwisterzuschuss ja auch zu schaffen, da ich das über die 2 Jahre gestreckt habe. Jetzt bin ich schon etwas schlauer. Danke :)