Monatsforum Januar Mamis 2017

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nimet22

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Hallo ihr Lieben, ist eine blöde Frage aber ich frag mal trotzdem obwohl es mir peinlich ist.Aber gut. Also ich arbeite seit März nicht mehr und bekomme seit August Harz 4. Meine Frage jezt was kann ich alles für das Kind beantragen ausser Kindergeld? könnt ihr mir helfen wäre suppi Danke.


Ecki1905

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Antwort auf Beitrag von nimet22

Huhu... Muss dir doch nicht peinlich sein, fragen kostet nix... Soweit ich mich erinnere, kannst du bei der arge auch Geld für die Erstausstattung beantragen. Das hab ich des öfteren schon gelesen. Und dann würde ich dort einfach nochmal nachfragen, die können dir doch bestimmt noch tipps geben. Liebe grüße


Ronja1387

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Antwort auf Beitrag von Ecki1905

Genau erstaustattung ..das ist ein formloser antrag.hab das bei.meinem ersten kind gemacht Ansonsten halt elterngeld...


nimet22

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Antwort auf Beitrag von Ecki1905

Also Erstausstattung habe ich schon bekommen fürs Kind vom Jobcenter bloß was steht mir nach der Geburt zu? z.b ob ich Elterngeld bekomme oder wie das ganze heisst


henni84

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Antwort auf Beitrag von Ecki1905

Du müsstest den mindestsatz Elterngeld in Höhe von 300 Euro bekommen. Der wird aber glaube Ich bei deinen Leistungen wieder angerechnet.


Mayrik-Family

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Antwort auf Beitrag von nimet22

Es soll dir nicht peinlich sein!!! Also auf jeden Fall Erstausstattung beim Amt und öft. Dienst z.B. Caritas. Du hast einen bestimmten Anspruch die zur Hälfte vom Amt und zur anderen hälfte von den Öffentlichen gezahlt wird. Elterngeld bei der Elterngeldstelle. Kindergeld beim Amt :) LG


San17

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Antwort auf Beitrag von nimet22

Eltetngeld, kindergeld, kinderzuschlag nach der Geburt. Erstausstattung u ss-mehrbedarf, mutter-kind-stiftung während der ss


Ronja1387

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Antwort auf Beitrag von San17

Kinderzuschlag bekommt man nur,wenn man kein alg2 bekommt.