Monatsforum Januar Mamis 2012

Wird Lohn im Beschäftigungsverbot weiter gezahlt?

Wird Lohn im Beschäftigungsverbot weiter gezahlt?

nicole3103

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mal ne frage an alle die schon im beschäftigungsverbot sind.... wir bekommen ja unseren lohn trotzdem weiter gezahlt, aber halt nur den durchschnitt der letzten drei monate vor der ss.... ich hab jetz schon 2 löhne bekommen wo auf dem lohnschein draufsteht "Beschäftigungsverbot/Mutters.".... auf dem neuen (der heut kam) steht das auch wieder drauf, aber diesmal steht ne stundenzahl dahinter... ich dachte das der lohn immer gleich is??? weil es ja sonst nich der durchschnittslohn wäre... weis da jemand wie das ist??


19Jana77

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Antwort auf Beitrag von nicole3103

hallo, bin auch im BV (seit Beginn der SS) bei mir steht auf dem lohnzettel auch die wöchentliche arbeitszeit drauf, obwohl ich ja momentan nicht arbeite. und das gehalt ist auch von anfang an gleich geblieben (während des BV). wenn nun bei dir aber das gehalt jetzt weniger ist als letzten monat, dann würde ich mal beim steuerbüro deines arbeitgebers nachfragen. lg jana


nicole3103

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Antwort auf Beitrag von 19Jana77

ich wollt morgen so oder so mal in die firma fahren... ich bin halt in bei einer zeitarbeitsfirma angestellt, nun weis ich nicht ob die andere rechte haben als normale firmen... noch dazu weis ich nicht wie das mit der elternzeit aussieht. ich hab einen unbefristeten arbeitsvertrag, aber viele mit denen ich bis jetz gesprochen habe sind der meinung das die mich trotzdem nach der geburt rausschmeisen können, weil da ja der mutterschutz endet.... ich will mich da morgen halt nich zum affen machen, und auch nicht so wirken als hätte ich keine ahnung. weil dann wissen die ja gleich das dies mit mir machen könn wie se wollen :(


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von nicole3103

Hallo, ich bekomme den ganzen lohn so als wenn ich arbeiten gehe bis zur Geburt das ist soooo super geil


Anni39

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Antwort auf Beitrag von nicole3103

Ich bin seid Juli im BV und bekomme meinen ganz normalen netto Lohn plus einen Durchschnittswert der Schichtzulagen der letzten Monate, mit der Begründung, dass mir durch das BV keine finanziellen Nachteile entstehen dürfen