Monatsforum Januar Mamis 2010

Frage wegen Elternzeit

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Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Mein Mutterschutz würde normalerweise bis zum 19.3. gehen. Nun habe ich eine Frage und zwar ist meine Tochter am 17.1. geboren statt am 19.1., geht dann der Mutterschutz trotzdem bis zum 19.3.? Also muss ich dann meinen Arbeitgeber schreiben das ich die Elternzeit vom 20.3. an beantrage? Ihr würdet mir wirklich weiterhelfen. Danke schon mal im voraus. Lieben Gruß Susanne


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Hallo Susanne... ich kann dir glaub ich weiterhelfen... der Geburtstag von Nicolas hat sich ja auch um drei Wochen vorgezogen... hat aber auf den Mutterschutz keinen Einfluß, der geht bei mir bis 13.3. Den Erziehungsurlaub bei meinem Arbeitgeber habe ich vom Tag der Geburt an angegeben... und dann halt solange wie du ihn nehmen willst. lg Juliane


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ich nochmal... der Mutterschutz verlängert oder verkürzt sich deswegen nicht. Ab Beginn des Mutterschutzes sechs Wochen vorher und acht Wochen nachher... wenn sich der Geb. Termin verschiebt muss das nur der AG und die Krankenkasse wissen... die Schutzfrist bleibt die gleiche, nur bei Frühchen gibts was dazu glaube ich. Die Elternzeit beginnt ab dem Tag der Geburt. Genauso wie die Angaben zum Erziehungsurlaub. Sind ja zwei paar Stiefel. lg JUliane


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Ich danke dir Juliane. Ich hab nun endlich verstanden von wann bis wann ich die Elternzeit beantragen muss. Lieben Gruß Susanne