Monatsforum Februar Mamis 2018

Partner der Vater!?

Partner der Vater!?

EinfachMe

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Hallo Ihr Lieben, ich bin gerade etwas in Panik das mein Partner gar nicht der Vater ist da ich vor ihm mit einem anderen im Bett war vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen wenn ich euch kurz die Fakten erzähle: 21.4 hatte ich Verkehr mit A ohne Kondom, nicht in mir gekommen, laut App da aber fruchtbare Tage (dumm ich weiß!) 08.05-14.05 meine Tage bekommen Am 06.05, 11.05, 22.5, 27.5 und 2.6 sex mit meinem Partner gehabt. Schwangerschaft am 13.6 per blutabnahme festgestellt. Am 22.06 erster US da laut App 6+2 von der Frauenärztin aber auf 5+2 zurück gestuft. Am 30.6 zweiter US ssw war da laut neuer Berechnung 6+4 stimmte auch mit Größe usw vom Embryo überein. Könnt ihr mir iwie weiterhelfen? Ich dreh sonst durch. Ich war felsenfest der Überzeugung das mein Partner natürlich der Vater ist aber nun bin ich durch gelesenes wie sperma überlebt lange oder einnistungsblutung kann auch mit Periode verwechselt werden total verunsichert :/ Ich würde mich sehr über eure Meinungen dazu freuen. Liebste Grüße


Nad1234

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Antwort auf Beitrag von EinfachMe

Dein Frauenarzt hätte dir sagen können wann UNGEFÄHR die Befruchtung stattfand.


Nad1234

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Meine letzte Periode war am 26.04. Also nach dir und bin bereits in der 12. Woche. Das heißt dass dein Onenightstand oder was auch immer ZEITLICH garnicht reinpasst wenn du erst in der 9. Woche bist.


Glaseule

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Antwort auf Beitrag von EinfachMe

Du hattest doch nach dem Verkehr mit A noch Deine Tage, das zeigt doch schon, dass Du von ihm nicht schwanger bist. Und das ist doch auch schon ewig her. Spermien können bis zu 5 Tage überleben, aber nicht wochenlang. Rechne doch mal vom 30.6. sechs Wochen und vier Tage zurück. Bzw. vier Wochen und vier Tage; die ersten zwei SSW sind ja die vor dem Eisprung. Das ist eeewig nach dem 21.4. So lange hält kein Spermium durch.


Menixe

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Wenn du zum Zeitpunkt deines onenightstands schwanger geworden wärest wärest du doch jetzt deutlich weiter! Und die Zeit, in der du mit deinem Partner geschlafen hast, passt genau zu dem jetzigen Stand deiner Schwangerschaft. Außerdem hattest du dazwischen deine Tage, eine Einnistungsblutung ist in der Regel nur ganz ganz schwach. Achso und was auch schon gesagt wurde: Sperman kann ein paar Tage in deinem Körper überleben, aber nicht wochenlang. Also keine Sorge, der Onenightstand kann unmöglich der Vater sein.


EinfachMe

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Antwort auf Beitrag von Menixe

Vielen Dank für eure Antworten, ihr habt mich etwas beruhigen können :)) Morgen beim Termin werde ich nochmal nachfragen und dann muss ich mich eh mal um einen Wechsel kümmern da ich mit der Ärztin nicht so ganz zufrieden bin und ich glaub es is sehr wichtig das man sich in der ss wohl fühlt beim Arzt.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von EinfachMe

Es kann, nach deinen zeitlichen Angaben, nur dein Partner der Vater sein. Wie schon gesagt - Spermien können unter guten Bedingungen einige Tage auf das Ei warten. Aber so lange dann auch wieder nicht. Ich hatte ab dem 20.05. das letzte Mal meine Tage, also gut 12 Tage später als du, und bin jetzt grade in der 8. Woche. Du bist jetzt in der 9. Woche Passt genau.


Honeysunny85

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Achtung beim Arztwechsel. Das geht nur zum neuen Quartal, sonst zahlt die Kasse nicht. Die anderen haben völlig recht. Es kann nur Dein Partner der Vater sein


Aleco315

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Antwort auf Beitrag von Honeysunny85

Sorry wenns nichts mit dem eigentlichen Thema zu tun hat. Aber das ist blödsinn! Ich hab mit der Schwangerschaft auch meine Ärztin gewechselt...Ohne Probleme. In Deutschland herrscht freie Arztwahl...


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Honeysunny85

Aleco da bist du aber völlig auf dem Holzweg. In der SS kann man seinen Arzt nur quartalsmäßig wechseln. Der Arzt kann sehr wohl die Kosten auf dich umwandeln wenn du mitten im Quartal wechselst. Ich habe auch vor Ablauf eines Quartals gewechselt. Mein Arzt war sehr kulant weil er sich meine Geschichte angehört hat was vorher war. Aber die müssen rein gar nichts!


Aleco315

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Antwort auf Beitrag von Honeysunny85

Nö, bin ich nicht. Quelle: Apotheken Umschau Freie Arztwahl gesetzlich verankert Dabei ist die Gesetzeslage zunächst eindeutig, denn in Deutschland besteht das Recht auf freie Arztwahl. Das heißt, jeder bei den gesetzlichen Krankenkassen versicherte Patient darf sich unter den niedergelassenen, an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzten den aussuchen, zu dem er gehen möchte. Und er darf den Arzt jederzeit wechseln, auch im Quartal, "eine Begründung oder Erklärung ist nicht nötig", wie Heike Morris betont. All das gilt gleichermaßen für Privatversicherte. Morris rät allen Patientinnen und Patienten, bei Bedarf von diesem Recht Gebrauch zu machen. "Denn das Arzt-Patienten-Verhältnis setzt Vertrauen voraus. Ist dieses nachhaltig erschüttert, so fehlt der Grundpfeiler für die Behandlung." Nimmt der Patient an einem Haus- oder Primärarztmodell teil (sogenannte hausarztzentrierte Versorgung, die Teilnahme ist freiwillig), wird das Wechseln komplizierter. Bei diesem Versorgungskonzept, das die gesetzlichen Krankenkassen seit Juni 2009 in ihrem Angebot haben müssen, fungiert ein Arzt als erster Ansprechpartner und Lotse durch den Dschungel des Gesundheitswesens. Dieser Primärarzt bleibt zwar weiterhin frei wählbar. "Für die Vertragslaufzeit ist dann zunächst immer dieser Arzt aufzusuchen", erläutert Morris. Im Gegenzug können die Kassen dem Versicherten Sonderleistungen und Prämien anbieten. Auch bei den Privaten ist die Hausarztvariante günstiger als die normale Krankenversicherung.