Monatsforum Februar Mamis 2018

Papierkram Profis

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Mf2016

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Hey ich hab eine Frage und zwar wird das Mutterschaftsgeld auch bei der Berechnung für Elterngeld zugrundegelegt ? Hintergrund ist das ich meine Steuerklasse auf die schlechte ändern möchte, die Frage ist nur zu wann ? Direkt zum 01.01 oder erst später ?


Sabrina-kathy

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Antwort auf Beitrag von Mf2016

Nein, die zeit in der du mutterschaftsgeld beziehst wird bei dee berechnung fürs Elterngeld ausgeklammert. Es zählen nur die monate der berechnung vor beginn des mutterschutzes.


Shen0815

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Antwort auf Beitrag von Mf2016

Hallo Mf2016, theoretisch kannst du die Steuerklasse mit Beginn des Mutterschutzes ändern, haben wir bei meiner ersten Tochter auch so gemacht. Vorteil war, dass wir in der Mutterschutzzeit mehr Geld zur Verfügung hatten. ABER die Steuerrückzahlung war am Ende des Jahres sehr hoch, daher haben wir es beim nächsten Kind erst mit Ablauf der Mutterschutzfrist geändert, so blieb die Nachzahlung moderat. Nachzahlen muss man aber leider auf jeden Fall (vorausgesetzt man hat nichts besonderes abzusetzen), da das Elterngeld auf das versteuernder Einkommen des Mannes angerechnet wird. Ich hoffe das hilft ein bisschen :-) Viele Grüße, Shen


chelsea1310

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Antwort auf Beitrag von Shen0815

Hallo Ihr Lieben, da muss ich auch nochmal nachhaken, da mich das interessiert :-) Mein Mutterschutz beginnt am 31.12. Nächstes Jahr würden wir dann aufgrund meines dann geringeren Jahreseinkommens (ab Mitte April dann Elterngeld) in Steuerklasse 3/5 wechseln (aktuell 4/4, da das Gehalt fast gleich ist). Meintest du das damit, es würde sich erst ab April dann lohnen die Steuerklasse zu wechseln? Das Einkommen von uns beiden ist doch bis Mitte April steuerlich abgegolten?! Die Progressionsanrechnung (für die Nachzahlung) für meinen Mann bezieht sich doch nur auf das steuerfreie Elterngeld? Oder bin ich total falsch? Sorry Liebe Grüße


Shen0815

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Antwort auf Beitrag von Shen0815

Hallo Chelsea, Es lohnt sich beides, die Frage ist nur, was du während des Mutterschutzes willst. Mehr sofort verfügbares Geld und dafür eine hohe Nachzahlung oder das gleiche Geld wie vorher und eine geringere Nachzahlung. Wenn dein Mann schon während des Bezuges des Mutterschaftsgeldes in 3 geht habt ihr ja für diesen Zeitraum zu wenig Steuern gezahlt und es wird mit angerechnet... Ich meine, dass auch das Geld von der Krankenkasse steuerfrei ausgezahlt wird und nachverdzeuert wird - aber so eine Expertin bin ich dann auch nicht ;-) Viele Grüße, Shen


Charo258

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Antwort auf Beitrag von Shen0815

Mein menne arbeitet aufm Finanzamt. Wir haben beides durchgerechnet mit 4 4 und 3 5. Am Ende zahlt ihr immer die gleiche Steuer. Entweder bei 4 4 gleich oder bei 3 5 dann mit der Nachzahlung. Ausser ihr habt große Posten zum absetzen oder ein Gewerbe. Da wir weder noch haben sind wir bei 4 4 geblieben.


Emma1984

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Antwort auf Beitrag von Mf2016

Oh jetzt hab ich auch eine Frage... *6Wo vor und 8Wo nach der Geburt Mutterschutz+Mutterschaftsgeld. Soweit so gut. Wenn ich Elterngeld beantrage, wird das sofort nach der Geburt angerechnet. Warum nicht nach den 8Wo? Hat jemand eine plausible Antwort? Lg Emma