Diddy84
Huhu ihr lieben, Kennt sich jemand mit dem Thema Elterngeld aus? Ich bin ja in der Elternzeit (hatte 2 Jahre, Elterngeld auf 1 Jahr ausgezahlt) wieder schwanger geworden. Diese endet am 5.12. und ab 1.01. bin ich wieder im Mutterschutz! Nun lese ich teilweise, dass die Elternzeit bzw. das Elterngeld ja nicht für das neue Elterngeld als Berechnungsgrundlage gezählt wird, sondern dann die Monate davor, also als ich noch gearbeitet habe, sprich, ich würde so ziemlich das selbe Geld bekommen, wie beim ersten Kind. Andererseits lese ich ganz oft, weil ich nicht gearbeitet habe, bekomme ich nur den mindestsatz vin 300€ plus 75€ Zuschlag für das ersten Kind, da dieser unter 3 ist... Kennt sich jemand aus? Lg diddy
Also ich kenne auch die Variante als letztes. Wenn man in der Elternzeit wieder schwanger wird wird das Einkommen das Elterngeld berechnet somit bekommt man dann nur diesen Mindestsatz von 300 €! ich würde mich einfach informieren bei der Elterngeldstelle.
Huhu ich wurde wieder schwanger als meine Kleine 8 Monate war. Mein Elterngeld war beinahe identisch mit dem Elterngeld von Kind Nummer eins. Um Planungssicherheit zu erhalten ruf direkt bei der Elterngeldstelle an
Soweit Ich weiß, zählt Elternzeit als Pause, d.h. Es werden nur die letzten zwölf Beschäftigungmoonate gerechnet
Ich hab mich jetzt noch mal ein bisschen belesen und fürchte ich hab einen Fehle gemacht! Ich habe mir das Elterngeld auf ein Jahr auszahlen lassen, aber 2 Jahre Elternzeit genommen. Somit zählt das letzte Jahr in dem ich nix bekommen habe... werde aber nächste Woche nochmal bei der Elterngeldstelle nachfragen... son Mist!
Also ich werde für Nr 2 fast dasselbe EG bekommen, aber nur weil ich es auf 22 Monate (mehr geht ja nicht) verteilt hab. Ich bekomme im Nov das letzte Elterngeld und bin ab Anfang Januar wieder im MS. Werde die EZ für Nr 1 auch vorzeitig beenden, damit ich wieder Mutterschaftsgeld bekomme.
Lass mich bitte mal wissen, was bei deiner Recherche rauskommt. Das hilft ggf. die nächste Eltern(geld)Zeit etwas besser zu planen.
Ich denke auch dass du nur den Mindestsatz bekommst, weil du ja zwischenzeitlich 1 Jahr nix verdient hast in der Elternzeit.