Monatsforum Februar Mamis 2013

Wann wieder arbeiten?

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Wann wieder arbeiten?

icki

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Hallo ihr Lieben!! Bin auch noch am Kugeln, aber mittlerweile wortwörtlich, denke ich werde bald platzen... Bin morgen 40. Woche, Wahnsinn... Habe mal eine Frage, ich werde ja nach einem Jahr Elternzeit wieder arbeiten gehen. Weiss eine von euch ab wann ich wieder arbeiten gehen muss? Beginn Mutterschutz? Tag der Geburt? Ab wann zählt das Jahr?? So, jetzt schlaf ich erst mal ne Runde... Danke schonmal! LG Iris


Lusi6871

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Huhu soviel ich weis endet das Jahr einen Tag vorm ersten Geburtstag deines KIndes.


Lusi6871

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Huhu soviel ich weis endet das Jahr einen Tag vorm ersten Geburtstag deines KIndes.


Maxi2011

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Stimme Lusi zu! Ab Geburt deines Kindes beginnt der Mutterschutz von 8 Wochen, danach fängt direkt die Elternzeit an! Normalerweise spricht man sich ja da mit dem Arbeitgeber ab! Frag mal nach! LG


Ephegenia

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Ab dem Tag der Geburt . So war es bei mir. Wollte ursprünglich mit meinem ersten Sohn auch nur 1 Jahr zu Hause bleiben, aber ich habe gemerkt, dass er mir mit einem Jahr noch zu kl. war um ihn abzugeben. Habe daher noch ein Jahr angehängt u. habe nur 2 WE im Mon. gearbeitet. Werde dieses mal direkt 2 Jahre nehmen.


schlumpf80

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Antwort auf Beitrag von icki

Hallo, das kannst du dir aussuchen bzw. mit dem Arbeitgeber absprechen. Du hast insgesamt 3 Jahre minus 8 Wochen Mutterschutz. Wenn du sagst du möchtest genau ein Jahr Elternzeit nehmen, heißt das 8 Wochen Mutterschutz plus 12 Monate Elternzeit. Dann bleibt dir nur noch 1 Jahr und 10 Monate Elternzeit übrig. Normalerweise nimmt man aber bei einem Jahr nur 10 Monate Elternzeit und die 8 Wochen Mutterschutz und geht am 1. Geburtstag des Kindes wieder arbeiten. Davon gehen auch die meisten Arbeitgeber aus. Liebe Grüße


icki

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Ah ok. Ja gut. Weiss ich Bescheid. Wie es im Endeffekt aussehen wird weiss ich ja auch noch nicht. Aber Elternzeit verlängern ist ja kein Problem. Mal sehen wie sich alles entwickelt. Danke für eure Hilfe!! LG Iris


Missy27

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Wenn du ein Jahr Elternzeit beantragst, muss dein AG aber zustimmen wenn du dann noch ein Jahr dran hängen willst. Also er muss nicht zustimmen, er kann auch nein sagen.