Wunderkind1980
Den Kindergarten den wir uns ausgesucht haben kann Emil zwar besuchen, ne Zusagen haben wir.....ABER erst ab 1.8.13. Man rein zu kommen war schwierig und ich freu mich auch aber was mach ich mit ihm bis August. Ich weiß nich wie mein Chef das findet wenn ich länger zu Hause bleiben wollen würde. Oder verkürzter arbeiten- was ja auch blödsinn wäre. Ihn in eine andere Einrichtung zu geben, vorübergehend, ist auch ätzend weil ich das so doof finde wenn er sich dann nochmal an andere Kinder und Erzieher gewöhnen müsste. Boah ist das schwierig nun;-( Kennt sich jemand aus wenn man jetzt die Elternzeit verlängern wollen würde- geht das überhaupt?
Das is ja schade
http://www.kanzlei-hasselbach.de/2012/antrag-auf-verlaengerung-der-elternzeit-musterschreiben-arbeitgeber/01/ ![]()
Auf die Antwort bin ich auch gespannt habe ein Jahr Elternzeit aber will Jamie noch nicht weggeben! Was kann ich beantragen wenn ich doch noch ein Jahr länger daheim bleiben möchte???
Man darf bis zu 3 Jahren daheim bleiben, schau mal den Link von Mutsch an. Das kann man schriftlich beim Arbeitsgeber einreichen.
Die frage ist halt ob man es sich finanziell leisten kann solange zu hause zu bleiben .. Ich persönlich verdiene gerne mein eigenes Geld. Aber verlängern geht glaube ich schon.
Mann kann nicht einfach verlängern bzw. man hat nicht unbedingt das Recht dazu. Der Arbeitgeber kann es verweigern. Verlängerung der Elternzeit Eine Verlängerung der Elternzeit ist gem. § 16 Abs. 3 S. 4 BEEG gesetzlich vorgesehen für den Fall, dass ein vorgesehener Wechsel in der Anspruchsberechtigung aus einem wichtigen Grund nicht erfolgen kann. Dieser Paragraf regelt den Fall, dass ein Arbeitnehmer die Elternzeit für eine kürzere als zwei oder drei Jahre beansprucht hat und nun im Nachhinein die Verlängerung bis zur maximalen Dauer der gesetzlichen Elternzeit beantragt. Dies ist dann nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Es hat ein Abwägung zu erfolgen: das Freistellungsinteresse des Elternteils muss sich als gewichtig vorrangig vor dem Interesse des Arbeitgebers darstellen. Denkbar ist dies etwa, wenn sich die Eltern trennen oder wenn der mitbetreuende Partner erkrankt. Auch wenn das Kind erkrankt und eine weitere Betreuung braucht, wird man einen wichtigen Grund für die Verlängerung der Elternzeit bis zur maximalen Dauer von drei Jahren annehmen können. Der Antrag auf Verlängerung ist unverzüglich beim Arbeitgeber zu stellen. In dem Antrag sind die Tatsachen mit anzuführen, die einen wichtigen Grund rechtfertigen Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann die Elternzeit hingegen zu jeder Zeit bis zur Ausschöpfung der drei Jahre verlängert werden.
Verlängern geht. Aber Elterngeld bekommt man nur für ein Jahr. Oder du lässt es jetzt für die restliche zeit noch teilen. Das geht auch, hat ne Freundin von mir gemacht. Sie bleibt auch länger wegen Kitaplatzantritt erst im August
also ich kenn das so, das wenn du nur ein jahr angemeldet hast, dann eigentlich nicht verlängern kannst. wenn du 2 jahre angemeldet hast, kannst du jederzeit auch noch das 3. anhängen. das hängt nun am AG, ob er dir noch länger elternzeit gewährt, wenn er sagt nein, dann musst du arbeiten gehen. lg annett