Monatsforum Februar Mamis 2012

mal ne aufklärung zwecks BV

mal ne aufklärung zwecks BV

Annett23

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habe in dem unteren beitrag wegen lohn bei BV mit bekommen, das viele nicht richtig bescheid wissen, was einem beim BV zu steht. also jetzt noch mal. uns steht beim BV der durchschnittslohn der letzten 3 monate vor beginn der ss zu, inkl. aller zuschläge, also nicht nur der grundlohn. urlaubstage stehen euch bis ende der mutterschutzfrist nach der geburt zu. jeder der weniger bekommt, also nur den grundlohn, wird über den tisch gezogen. ich selbst habe mich 2 monate lang mit meinem AG gestritten, weil die mir ebenfalls nur den grundlohn bezahlen wollten. habe mich dann an meine KK gewannt und die haben mir für meinen AG ein schreiben fertig gemacht, in dem der § vom MuSchG mit drin steht, in dem das BV geregelt ist. habe ebenso mit dem Arbeitsgericht gedroht und siehe da, auf einmal ging das und ich habe den vollen lohn der letzten 3 moante bekommen, inkl. aller zuschläge die ich da hatte. mir wären sonst jeden monat 300€ flöten gegangen. also schaut euch eure lohnabrechnung noch mal genau an und überprüft diese. wenn ihr wirklich nur den grundlohn bezahlt bekommt, hattet aber in den besagten 3 monaten zuschläge, die im BV nicht mit berechnet sind, dann würde ich mich an eurer stelle sehr schnell drum kümmern. eure AG lachen sich ins fäustchen. es gibt immer wieder schwangere frauen, die das nicht wissen und von ihren AG übers ohr gehauen werden. nur so als tipp von mir. kämpft für euer geld. es steht euch zu. lg annett


Jana287

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Antwort auf Beitrag von Annett23

Danke Annett für Deine klaren Worte !!


GoLLoM

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Antwort auf Beitrag von Annett23

ok... werd ich drauf achten.... hab zwar nicht nachts, aber dafür massig am we und auch regelmässig spätdienste gearbeitet.... hoffentlich wirds nicht zu verzwickt, da ich ja kein komplettes sondern nur ein eingeschränktes BV hab.... oje....


Annett23

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Antwort auf Beitrag von GoLLoM

wie das bei einem eingeschränkten BV ist, weiß ich nicht, aber ich denke gelesen zu haben, das dir da trotzdem der volle lohn zu steht. musst mal ins MuSchG schauen. lg annett