Bigmama79
Hallo ihr lieben,
muss noch den Antrag für meine Chefin für Elternzeit schreiben, und blick da gersde gaaar nicht durch
Eigentlich ist mein ET am 24.02......so habe aber nun morgen Geburtsplanungsgespräch wegen KS.da der kleine in BEL liegt. Also,warte ich doch erstmal morgen ab,oder??Da bekomm ich ja quasi den neuen ET gesagt...oder sehe ich das falsch? Der Elternzeit Antrag geht ja ab dem Tag der Geburt oder?
Und da ich direkt im Anschluss 2 jahre in Elternzeit gehen möchte,muss ich mich doch an diesen neuen ET Termin halten.?
Bor, hilfe...hab auch im Netz gerade nix gefunden...
Ach, und nochwas, (sorry aber hab mich mit dem thema noch überhapt nicht befasst) Mutterschutz nach der geburt geht doch 8 wochen,oder?und wenn man direkt im Anschluss in Elternzeit geht,wird diese Zeit doch angerechnet, also direkt nach der geburt!?
Wer kennt sich damit aus? Werde noch wahnsinnig....
lg
Bei deiner Chefin mußt du garnix beantragen. Der teilst du lediglich mit wie lange du in elternzeit gehen möchtest und zwar NACH der Geburt. (1 Woche hast du dafür Zeit) Da reicht dann ein formloser dreizeiler in dem du schreibst wann dein Kind geboren wurde und wie lange du die elternzeit beanspruchst. Fertig.
Achja, wenn du 2 Jahre Elteenzei nimmst und dein Kind kommt zb am 24.2.2012 zur Welt. Dann wäre der 25.2.2014 wieder dein erster Arbeitstag.
Ja ETZ wird ab tatsächlichem ET gerechnet. Lediglich dein Mutterschutz verlängert sich um die Tage, die dein Krümel eher kommt. GLG
Hi Zuckerle Nee....der erste Arbeitstag wäre der 2. Geb. LG
Stimmt! ;-)
So ist es bei mir...ET lt Doc 22.2. KS am 10.02. Mein Mutterschutz geht bis 18.04. und mein Antrag für 3 Jahre ETZ vom 10.02.12 bis 09.02.15 GLG
Danke für die antworten...aber was trage ich nun ein...??
Den tatsächlichen ET termin oder den KS Termin
Also den 24.02. oder der Tag den der arzt morgen festlegt für den KS???
Oh Baby baby balabala ![]()
Wenn dein Kind da ist, schreibst du deinem Arbeitgeber wann es geboren wurde und wie lange du die elternzeit beanspruchst. Also angenommen, dein Kind kam gestern zur Welt, schreibst du: Mein Kind wurde am 4.2.2012 geboren. Ich beanspruche Elternzeit bis einschl. 3.2.2014 Das reicht schon aus. Mach das aber eben erst wenn das Kind tatsächlich auf der Welt ist. Du mußt bei deinem AG vorher nichts einreichen.
Um es vielleicht verständlicher zu machen, die Elternzeit berechnet sich weder nach dem ET Termin, noch nach dem KS Termin, sondern nach dem TATSÄCHLICHEN Termin.
Und den kannst du ja definitiv erst nach der Geburt nennen
Deswegen den AG auch erst nach der Geburt informieren.
Das hört sich verständlich an...ich wollte dieses schreiben nur fertig machen, zum einen das es aus dem Kopf ist,und zum zweiten hab ich hier schon voll oft gelesen das viele diesen Bescheid schon abgegeben haben,das hat mich verwirrt...möchte das nämlich eigentlich aus den Füssen haben,so das ganze förmliche,da ich mich nach der Geburt mit meinem Kind beschäftigen möchte und nicht mit Ämtern o. meiner chefin
lg