Monatsforum Februar Mamis 2012

Elterngeld und lohnsteuerklasse

Elterngeld und lohnsteuerklasse

Hürem

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Hallo Vielleicht kann mir ja hm helfen.also ich hab lohnsteuerklasse 3, mein Mann 5, weil er Student war und nur geringfügig verdient hat.nun bin ich ja daheim und bekomme Elterngeld und er hat nen Job. Wir wollen die Lohnsteuerklassen wechseln,nur hab ih Angst, dass ich dann bei der Steuererklärung 2012 nachzahlen muss.ich hab gehört,das man das Elterngeld auch versteuern muss.weiss da jm bescheid?


Marusha20

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Antwort auf Beitrag von Hürem

Ja das Elterngeld unterliegt dem Progresssionsvorbehalt. Mal ein kleines Beispiel (fiktive Zahlen). Gehalt Frau: 20.000 Gehalt Mann: 20.000 Gesamt 40.000 (Steuersatz von 10%) machen 4.000 Euro Mit Elterngeld Elterngeld Frau 20.000 Gehalt Mann: 20.000 Gesamt 40.000 (Steuersatz 10%). Du must aber nur das Gehalt des Mannes mit dem Steuersatz von 10% versteuern also statt oben 4.000 Euro nur 2.000 Euro D.h. es wird der Steuersatz von der Gesamtsumme genommen aber nur das Gehalt muss versteuert werden.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Hürem

Also mein Elterngeld wird nicht versteuert, da ich es auf 2 Jahre splitten lassen habe und sind deshalb auch auf Klasse 3 Ich und mein Mann Klasse 5 !


Marusha20

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Auch beim Splitting des Elterngeldes unterliegt es trotzdem dem Progressvorbehaltes aber klar sind die Auswirkungen dann nicht so stark und es lohnt sich unter dem Strich mehr. Trotz allem muss es trotzdem versteuert werden aber die Auswirkungen sind geringer. Ausser ihr unterliegt dem Mindetsatz


lindarie

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Antwort auf Beitrag von Hürem

jetzt muss ich mal doof nachfragen,bei der berechnung spielt da der alte lohn der frau ne rolle oder das elterngeld aufs jahr gerechnet??


lindarie

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Antwort auf Beitrag von lindarie

ich habs mir grad nochmal durchgelesen,jetzt machts für mich noch weniger sinn,also 10%vom jahresgehalt des mannes=die nachzahlung oder wie??


Marusha20

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Antwort auf Beitrag von lindarie

Ich erkläre es dir am besten beim nächsten mal in der Krabbelgruppe. Es geht um dein Elterngeld. In Deutschland ist es ja so das sich die die Steuern prozentueall ändern wenn du mehr verdienst. z.B Jahresgehalt 20.000 Euro 5% Jahesgehalt 40.000 Euro 10% Würde dein Mann sagen wir 20.000 Euro verdienen müsst erst mit 5% = 1000 Euro versteuern. Du bekommst aber auch noch 20.000 Euro Elterngeld. Habt ihr ein gemeinsames Einkommen von 40.000 Euro was ein Steuersatz von 10% macht. Diese 10% beziehen sich aber dann wieder nur auf das Gehalt vom Ehemann also 20.000 Euro 10% = 2000 Euro Das ist Progessionsvorbehalt