Jen1985
Hallo ihr Lieben, ich war in den letzten Monaten eher eine stille Mitleserin. Unsere kleine Paulina ist am 09.02.2012 geboren. Nun habe ich mal eine Frage: Mein Mann und ich haben uns entschieden jetzt schon an einem Geschwisterchen zu "basteln". Als ich mit Paulina Schwanger war hatte ich ein Beschäftigungsverbot da ich in der Pflege tätig bin und schon eine Fg hatte. Wie sieht es mit der Vergütung aus wenn ich direkt nach der Elternzeit ins Beschäftigungsverbot gehen würde? Lg Jen
Gute Frage....würde mich auch mal interressieren;-)
dat würde mich auch mal interessieren.
Hab mich das auch schon gefragt, falls ich wieder außversehen Schwanger werden würde, welches Geld ich dann bekomme.
Aaaaber denke, das man dann nur den mindetssatz von der Elterngeldstelle bekommt.
Und Beschäftigungs verbot kann ja nur ausgeschrieben werden, wenn du wieder angestellt bist --- also aus der Elternzeit raus bist.
Ist nur ne Vermutung --- kein Wissen ![]()
würde mich auch interessieren. Frag doch mal einen vom Expertenteam, Bsp Nicola Bader
genau die frage beschäftigt mich auch die ganze zeit soweit ich aber weiß bekommt man nur diesen mindestsatz von 300 euro
Das Elterngeld berechnet sich ja aus dem durchschnittlichen Gehalt der letzten 12 Monate. Wenn du die 12 Monate schon Elterngeld für ein anderes Kind bezogen hast, dann bekommst du für das 2. Kind quasi den mindestsatz von 300,- Euro. So verstehe ich das. Aber am besten nochmal nachfragen. Ich kann mir nicht vorstellen das sich das Elterngeld für das 2. Kind vom Elterngeld des 1. Kindes berechnet.
also meine Feundlin hat sich mal bei der elterngeldstelle befagt da sice auch im BV war, und bei ihr wäre die Elternzeit am 9.April 2012 abgelaufen d.h sie hätte am 10 wieder arbeiten müssen die von der elterngeldstelle sagte wenn sie es vor hätte ein 2tes dann vor 9april denn dann ist sie ja wieder angestellt bei dem alten AG und bekommt ihen alten Lohn. So hat sie mir es gesagt ob das stimmt weiß ich nicht erkundig dich doch mal beider elterngeldstelle
Da habe ich letztens etwas bei 2 unter 2 gelesen. Mich beschäfftigt es nämlich auch weil wir nun auch noch ein zweites wollen. Da hat jemand geschrieben das das Elterngeld nach deinem letztem Einkommen berechnet wird und das Elterngeld nicht als Einkommen gilt. Da du ja in einem Beschäfftigungsverbot dein Gehalt weiterhin bekommst wird es wohl danach berechent. Da du da ja aber nicht auf 12 Monate kommst fällt die Berechnung wohl nicht ganz so aus wie jetzte aber mit dem Geschwisterbonus kommst du wohl in etwa auf das gleiche. Aber wie gesagt, ich habe es selber nicht gelesen. Einfach mla bei der Elterngeldstelle informieren. Dann weißt du es 100%.
Also ausschlaggebend sind ja das Gehalt der letzten 12 Monate vor der Geburt. Zeiten in denen Du in Elterngeld bezogen hast ( allerdings zählt hier nur 1 Jahr, falls Du hast splitten lassen) wird nicht berechnet, sondern die Zeit davor. Also bedeutet, wenn Du jetzt schwanger wirst und direkt wieder ein BV erhälst Du ja ganz normal Dein Gehalt.Du musst eben schauen wie dein Arbeitgeber da wohl reagiert, wenn Du irgendwann da wieder arbeiten willst. Sagen wir mal das sind dann noch 6 Monate bis das Baby kommt. Die anderen 6 Monate zählen die Monate vor dem ersten Kind. Also hast Du im Endeffekt das gleiche Geld wie jetzt bzw. Du bekommst sogar noch 10 % Geschwisterbonus, weil Dein erstes Kind noch unter drei ist. Also Geldtechnisch ist es sinnvoll gleich noch ein Kind zu bekommen. Bin mir da übrigens ganz sicher, dass es so ist. Hab mit unserer Elterngeldstelle gesprochen, weil ich ja bald 2 Kinder unter 1 Jahr habe und wir überlegt haben, dass mein Mann noch ein Jahr zu Hause bleibt.
ich hatte bei meinem großen 1 jahr elternzeit genommen und wurde ss als er 5 monate alt war. am 30.03.2008 lief meine elternzeit aus und 2 wochen später war ich dann im mutterschutz mit meinem 2. kind. für die 2 wochen jedoch schrieb mir dann die FÄ ein BV aus und ich bekam das gleiche geld vom AG, wie beim ersten BV. lg annett