Monatsforum Februar Mamis 2012

an die elterngeldspezialisten unter uns!

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kinkat

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huhu :) ich hab ne total dämliche frage zum elterngeld und ich hoffe, ich kann sie halbwegs verständlich formulieren^^ also: mein mann bezieht elterngeld, ist komplett zuhause. ich gehe in teilzeit arbeiten (25 std/woche) und habe heute meinen antrag auf 2 monate elterngeld gestellt. wie das elterngeld regulär berechnet wird, weiß ich. wie es berechnet wird, wenn man vorher in vollzeit gearbeitet hat und zum beuzg hin in teilzeit auch. jetzt ist bei mir aber folgendes: VOR der geburt, war ich auch in teilzeit angestellt, allerdings mit 30std/woche. würde bedeuten, ich habe durch meine 25std/woche einen sagenhaften verlust zum gehalt vor der geburt von ca. 100€. (habe 2011 von SK 1auf 5 gewechselt, nach der geburt - also 2012 - aus SK3 mit kind). die paar monate SK5 drücken mir meinen jahresdurchschnittsverdienst also echt in den keller... nun gut, ich habe also einen verlust von ca. 100€ zu vorher, würde bedeuten, davon bekäme ich 67%. kann ich jetzt von 67€ elterngeld ausgehen? oder krieg ich den regelsatz von 300€? würde ich die 300€ bekommen, hätte ich ja MEHR als vor der geburt... ich hoffe, jemand blickt da durch und hats verstanden^^ lg


Trisch

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Antwort auf Beitrag von kinkat

Guten morgen, Ich Versuch mal deine Frage zu beantworten. Das Elterngeld wird ja zumindest fuer die 2 Monate in denen ihr voll Elternzeit macht unabhängig voneinander berechnet. Wenn ich dich richtig verstehe kommen allein diese 2 Monate fuer dich nicht zum tragen, da du bereits seit MuSchu wieder Teilzeit in Elternzeit arbeiten geht's, oder? Ansonsten wäre ich hier vom Mindestsatz ihv 300€ ausgegangen. Alles was du in Teilzeit in Elternzeit Verdienst wird ja beim Elterngeld angerechnet, jedoch meines Erachtens immer zum Höchstsatz in Bezug gestellt. Deine frage ist nun ob du 67,€ Elterngeld bekommst oder 300€ Elterngeld zzgl. deines Verdienstes aus dem Teilzeitjob. Um ehrlich zu sein ich weiß es nicht und würde mich an deiner stelle gut beraten lassen, denn du wirst ja nach 1 Jahr nicht vollzeit arbeiten, oder? LG Trisch


kinkat

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Antwort auf Beitrag von Trisch

Huhu, danke für die Antwort :) Mir ist gestern noch eingefallen, dass ich mit 67€ Elterngeld -die 76€ Werbungskosten noch was hinbringen müsste... War ja gestern persönlich bei der Elterngeldstelle aber die konnten mir das leider auch nicht beantworten -.- Google spuckt leider auch nix aus, ich fürchte ich muss mich überraschen lassen :(


Marusha20

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Antwort auf Beitrag von kinkat

Möchtest du in den 2 Monaten Elternzeit auch weiterhin arbeiten? Wenn nicht bekommst du die 67% von deinem Monatseinkommen abgängig von den letzten 12 Monaten vor der Geburt Möchtest du in der Elterzeit weiterhin arbeiten wird es dir angerechnet


kinkat

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Antwort auf Beitrag von kinkat

...wie oben schon geschrieben. Das es mir angerechnet wird, ist ja auch klar, nur WIE ist die frage :( Wie schon gesagt, die differenz zum Verdienst von vor der Geburt wären 100€. Davon dann die 67% sind 67€. Davon wird die Werbungskostenpauschale von ca 76€ noch abgezogen und das passt ja irgendwie nicht... Im schlimmsten fall gibts halt gar nix, weils ne nullrechnung ist. Blöd nur, dass die "Experten" auf'm Amt selbst keine Ahnung haben -.-