Kuesschen1990
Hallo Mädels, ich hätte da mal eine frage.. Und zwar: Ich hatte mit meinem Partner am 19.08.2013 die Anerkennung der Vaterschaft gemacht. Aber nicht groß darauf geachtet. Heute sortierte ich mein Schriftsach und auch unterlagen und dann sah ich auf der Vaterschaftsanerkennung das da steht " schwebend unwirksam " was bedeutet das jetzt genau?? Im internet finde ich nichts richtig. Könnt ihr mir da bitte helfen? Danke
- Vater ist der Mann, der die Vaterschaft anerkannt hat. Die Anerkennung bleibt schwebend unwirksam, solange ein anderer Mann – etwa wegen bestehender Ehe zum Zeitpunkt der Geburt – als Vater des Kindes gilt. Erst mit erfolgreicher Anfechtung der Scheinvaterschaft wird die Anerkennung des Vaters wirksam. Das hab ich im internet gefunden
Ok danke. Aber ich bin ja gar nicht verheiratet. Was kann ich also machen??
Ich rate dir einfach dort mal anzurufen und nachzufragen was dies bedeutet. Mein erstes Kind wurde unehelich geboren und wir hatten auch diese Vaterschaftanerkennung gemacht..da stand aber nichts von schwebend unwirksam. So bist du auf der sicheren Seite..unsere Spekulationen werden dir nicht wirklich was nützen. Gut das du das jetzt nich gemerkt hast..so kannst du dies rechtzeitig abklären lassen .
Die Vaterschaftsanerkennung wird erst mit Geburt des Kindes wirksam. Solange ist die schwebend unwirksam...das ist der juristische Begriff dafür. Das ist bei allen nicht verheirateten so. Warum das bei dir drin steht und bei anderen nicht liegt wrsl an verschiedenen Vordrucken. Also kein Grund zur Panik :)
Ich schließe mich Funkemariechen an. Hab auch letzte Woche mit den Behörden telefoniert, weil wir die Anerkennung vor Geburt machen wollten. Der nette Herr am Telefon erklärte mir, dass dieses Schriftstück, aber nicht sehr wirkungsvoll sei, da weder Geburtsdatum noch Name des Kindes drinstehen und es eh erst mit Geburt wirksam wird und einige Behörden es danach so ohne Daten gar nicht akzeptieren und man noch mal hin muss, um nachtragen zu lassen.
Auch das stimmt leider nicht. Da hat der Herr sich entweder unverständlich ausgedrückt oder vll was verwechselt. Die Anerkennung ist auch nach der Geburt gültig. Die Möglichkeit steht so im Gesetz...da kann keine Behörde sagen, das akzeptieren wir so nicht. Mit der Geburt ist die Vaterschaft anerkannt. Könnt ja aber auch sein, was keiner hofft, dass das Kind niczt lebend auf die Welt kommt. Deswegen heißt es "scgwebend unwirksam".
Ahhh super danke jetzt bin ich schon beruihgter!!
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