Mitglied inaktiv
muß man irgendwo mit angeben das man nebenberuflich noch selbständig ist?? bin seit september diesen jahres nebenberuflich selbständig. weiß da jemand bescheid???? schonmal danke für die antworten :)
ich habe keine Ahnung aber schau doch mal auf die Seite von nicht-krank-nur-schwanger oder ruf einfach bei der Elterngeldstelle an! Mir konnten die sehr gut helfen!
Bei mir macht alles der Steuerberater dann wies ich auch es ist richtig...
natürlich...erstmal hast du ja auch einkünfte daraus, die ins Elterngeld mitspielen und wenn du die tätigkeit während der Elternzeit weiter ausübst, dann wird dir das in den ersten 12 Monaten auch mit dem Elterngeld verrechnet...
Also du musst es mit angeben.... Daraus wird dir ja dein Elterngeld mitberechnet. Generell gilt: Nichtselbständige Beschäftigung: Eltergeld wird berechnet aus dem Einkommen der letzten 12 Monate vor Mutterschutzbeginn. Selbständige oder nichtselbständig+selbständige Beschäftigung: Elterngeld wir berechnet aus dem Einkommen aus dem KALENDERJAHR VOR GEBURT des Kindes!!! Da aber du deine Selbständigkeit erst jetzt begonnen hast, werden wohl wieder die letzten 12 Monate als Berehcnugnsgrundlage herangezogen. Wichtig wäre aber zu wissen wegen der Höhe auch, ob du vor hast die Selbständigkeit während des Elterngeldbezug teilweise oder ganz weiterzuführen... Am besten in deinem Fall ist wirklich, mal Kontakt mit der Lakra aufzunehmen. Die sind da echt super nett und total fit was solche Themen angeht... LG