Monatsforum Dezember Mamis 2011

Elterngeldsplittung - Antwort Jugendamt

Elterngeldsplittung - Antwort Jugendamt

Mitglied inaktiv

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meine Frage: Wenn ich das Elterngeld auf 2 Jahre splitte und im 2. Jahr wieder Teilzeit arbeite, wird mir das angerechnet? Antwort (dieses Mal klar und verständlich :-) ) nein, sobald der eigentliche Bewilligungszeitraum (dieser beträgt, trotz Dehnungsoption nur 1 Jahr) beendet ist, können Sie wieder arbeiten gehen, ohne dass Ihnen etwas angerechnet wird.


Alex1302

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Supi...dann mach ich das auch so


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Alex1302

allerdings finde ich das Argument von Nicht-krank-nur-Schwanger auch nciht zu verachten... wenn du immer den vollen Betrag bekommst, kannst du Zinsen dafür kriegen!