Mitglied inaktiv
Hallo Mädels, bei denen, die kein BV haben und noch arbeiten gehen, müsste es ja theoretisch auch so sein, dass der Mutterschutz bis ins Jahr 2011 rein geht. Ebenso der Urlaubsanspruch. Nun meine Frage: bekommt ihr den Urlaubsanspruch für 2011 noch vor Beginn des MuSchu oder dürft ihr den noch nicht nehmen und er wird für nach der Elternzeit aufgehoben? LG Marlen
da sellt sich gerade für mich ne andere frage ich habe teil bv und habe gerade Urlaub!! wenn man bv hat , hat man dann kein Anspruch auf Urlaub? lg silvi
ja hat man. guckst du mutterschutzgesetz
danke ach ja zu deiner frage kann ich leider keine Antwort geben!!! lg
Hallo, ich bekomme den Urlaubsanspruch von 2011 leider nocht nicht vorher, aber ich werde den dann nach dem Mutterschutz nehmen...liegt aber daran, dass ich nach der Elternzeit keinen Vertrag mehr habe, da meiner während der Elternzeit ausläuft (ist ein befristeter). lg Daniela
Das ist bei mir auch der FAll. Kann ich dann, wenn mein AV zum 1.7. ausläuft die 26 Tage Urlaub noch hinten anhängen? Wie ist das denn dann mit dem Elterngeld? Weißt du das? LG Anke
Halöle, also kannst du nicht die 26 Tage an deinen Mutterschutz dranhängen? dann hättest du viel länger deinen Nettolohn noch.. Ich habe bisher die Info, das dein Elterngeld dann erst nach dem MuSchu und Urllaub anfängt... Ich glaube du kannst nicht erst MuSchu, dann Elternzeit, dann Urlaub, dann wieder Elternzeit. Ich gehe im Oktober erstmal bei uns hier zur Beratung wegen Elternzeit und Geld, weil das ja echt tausend Sachen und Fragen gibt. Vielleicht gibt es bei dir auch so was...weil sind ja immer sehr spezielleFragen die man hat. Lg Daniela
Ja, ich werde mir auch einen Termin geben lassen. Jugendamt?oder wo? Hab echt gerade gar keinen Plan. Aber danke, für deine Antwort. Alles Liebe! LG Anke
Hallo Marlen,
hatte diese Woche Gespräch mit meiner Personalchefin!
Ich darf meinen Urlaub alles vor Beginn des MuSchus nehmen!
Hätte aber auch aufsparen können für nach der Elternzeit!
LG, Jenny
ich beneide dich...... meine stellt sich quer... *grrrr*
Mädels, beachtet aber bitte, dass Elternzeit (und somit Elterngeld) immer pro Lebensmonat genommen werden muss. D.h. kommt bei uns der kleine Mann tatsächlich am 06.12. dann muss ich vom 06.12 bis 05.xx Elternzeit nehmen. Mit der Mutterschutz ist es kein Problem, weil dann der Mutterschutz auf das Elternzeit bzw. Elterngeld angerechnet wird. Aber beim Modell Mutterschutz - Urlaub - Elternzeit muss es schon ganz genau passen, ansonsten gibt es eine Lücke zwischen Urlaub und Elternzeit.
In einem Beitrag stand was von 26 Tagen, aber man bekommt doch nicht den kompletten Jahresurlaub für 2011, wenn man nur bis Februar 2011 im Mutterschutz ist und dann den rest des Jahres Elternzeit hat oder?! Das kann ich mir nicht vorstellen! Das sind dann für die Mutterschutzzeit bestimmt nur 4 Tage oder so? Oder wie ist das??? LG Meike
Hallo. Ich hatte die Tage mit unserer Personalabteilung telefoniert und ich habe einen Anspruch auf 5 Urlaubstage für Januar und Februar 2011, das sind beiden Monate, die noch in den Mutterschutz fallen( Februar darf wohl komplett berechnet werden) bei 28 Urlaubstagen jährlich. Die werde ich vorm Mutterschutz nehmen, bzw. soll sie von der Personalabteilung aus auch nehmen, weil ich jetzt auch noch nicht entschieden habe ob ich nach meiner Elternzeit dorthin zurückkehre! LG