mausi87hb
Ab wann muss man das Beantragen? Und wo??? Ich weiß is noch früh, aber mache mir in letzter Zeit immer viel Gedanken um das Finanzielle und alles was noch so beantragt werden muss.
hallo, das mutterschutzgeld bekommst du wenn du ende 34er Woche vom Arzt eine bescheinigung bekommst, die musst du an die Krankenkasse schicken und dann wird das gereglt. lg. Antje
der AG braucht meines Wissens auch ne Kopie, denn von dem bekommst du ja das meiste Geld. LG Marlen
OKay... also der AG hat ja schon eine Bescheinigung bekommen. Also muss ich mich denke ich darum nicht mehr kümmern. Da bin ich ja auch von anfang an freigestellt. Ok, dann nur AOK. DANKESCHÖN
ich glaub der AG brauch dann trotzdem NOCHMAL ne bescheinigung, denn der arzt muss sich ja erst 7 wochen vor dem ET auf den tatsächlichen ET festlegen. d.h. für den AG ja, dass sich der MuSchu nochmal verändern KANN nach der ersten bescheinigung. kannst ja einfach bei AG nochmal nachfragen...
doch der AG braucht die Bescheinigung nochmal. Aber vielleicht teilt die KK das deinem AG mit, aber da würde ich nach fragen lg marlen