sunshine686
Guten Abend ihr lieben, ich bin eigentlich immer stille mit leserin . Jetzt hab ich eine frage und hoffe das ihr mir weiter helfen könnt. Ich hab im August 2012 einen Sohn bekommen , seit dem bin ich in Elterzeit. Jetzt habe ich die Elternzeit gekündigt um in den Mutterschutz zu gehen . Hab ich jetzt anrecht darauf das der Arbeitgeber den Ausgleich vom Mutterschaftsgeld zahlt ? Vielen Dank schon im vorraus . Liebe grüße Sarah
Hallo, ich schleich mich mal vom Oktoberbus ein. Ja, Du hast Anrecht auf Mutterschaftsgeld von der KK und den Arbeitgeberanteil, wenn Du Deine Elternzeit wie ich für das erste Kind beendet hast und zwar genau einen Tag bevor Du regulär in Mutterschutz gehst. Dann bist Du wieder regulärer Arbeitnehmer mit allen Rechten. Der Arbeitgeber muss also Dein Mutterschaftsgeld aufstocken auf Dein Nettogehalt der letzten 3 Monate vor Beginn Deiner Mutterschaftsfrist vom ersten Kind. Hierzu gibt es ein EuGh Urteil von 2012. Dem Arbeitgeber entsteht aber auch so kein Schaden, da er sich das gezahlte Geld über eine Umlage wieder von der KK wiederholen kann. Schöne Restschwangerschaft noch. Grüße cherry
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