Monatsforum August Mamis 2013

Wer von euch hat schon die Elternzeit beim Arbeitgeber beantragt

Wer von euch hat schon die Elternzeit beim Arbeitgeber beantragt

Esmiralder

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Hi, wer von euch hat schon die Elternzeit bei seinem Arbeitgeber beantragt? Ich blicke da noch nicht ganz durch Hab mal einen Musterbrief in den Anhang gesetzt, den habe ich aus dem Internet von einem Rechtsanwalt. Wir wissen noch nicht den Namen von unserem Sohn, kann man das dann einfach weglassen? Dann......was trage ich ein, wann die Elternzeit beginnt???? Beginnt die direkt nach der Geburt oder erst nach dem Mutterschutz???? Ich weiß ja nicht, wann das Kind geboren wird, kann ja früher oder später kommen, was trage ich ein, wenn ich für 12 Monate zu Hause bleibe???? Den 3.8.2014??? Wäre toll, wenn jemand mir helfen könnte. Vielen Dank!!!! Liebe Grüße

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lara-mari

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Antwort auf Beitrag von Esmiralder

hallo, der antrag auf elternzeit kann ganz formlos beim Arbeitgeber gestellt werden und es reicht aus, wenn du das nach der geburt deines kindes tust. es ist mehr eine formelle sache, muss halt nur schriftlich gemacht werden. aber mach dir keinen stress. nach der geburt beantragen reicht vollkommen aus.


Esmiralder

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Antwort auf Beitrag von lara-mari

Hi, nein das stimmt leider nicht. Ein Bekannter von mir, der gerade im Ausland ist, ist Anwalt und der sagt, dass ich aller aller spätestens 7 Wochen vor der Geburt die Elternzeit beantragen MUSS. Sonst gibt es Probleme. Liebe Grüße


Mietzbert

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Antwort auf Beitrag von Esmiralder

Ich habe mein Schreiben heute ausgedruckt und werde es morgen abgeben. Ich hab aber nicht geschrieben, dass ich es beantrage, sondern dass ich den Zeitraum mitteile. Die Elternzeit beginnt ab Geburt. Ab da dann halt xx Monate.


Esmiralder

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Antwort auf Beitrag von Mietzbert

Hi, ok.....und den Namen hast du weggelassen, oder habt ihr schon einen Namen??? Danke! Liebe Grüße


lara-mari

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Antwort auf Beitrag von Esmiralder

...dass man als frau es nur mitteilen muss und das auch erst wenn das kind da ist? ich weiß, dass mein kollege, der zusammen mit seiner frau die ersten beiden monate elternzeit genommen hat es sieben Wochen vor geburt einreichen musste, aber muss man das als mama echt auch?


Esmiralder

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Antwort auf Beitrag von lara-mari

Hi, ich habe da nicht so die Ahnung, weiß nur, dass er mir das gesagt hat. Dachte mir, dass er es wissen muss. Gerade hat hier jemand geschrieben, dass man es auch 1 Woche nach der Geburt machen kann. Ich werde es die Tage machen, weil dann hab ich es hinter mir und nach der Geburt haben wir genug Papierkram zu erledigen. Steuerklassenwechsel, Anmeldung, Elterngeld,....etc... Muss aber jeder selber wissen wie er es machen möchte......ich möchte dich nicht verunsichern!!! Da ich selber kein Experte bin. Liebe Grüße


Mietzbert

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Antwort auf Beitrag von Esmiralder

Ja das mit den 7 Wochen steht auch in meinem Mama Ratgeber. Der AG muss ja auch planen.


Mietzbert

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Antwort auf Beitrag von Esmiralder

Namen habe ich keinen reingeschrieben, den verate ich auch vorher nicht.


Kira75

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Antwort auf Beitrag von Esmiralder

Mann muss die Elternzeit 7 Wochen vor Ablauf des Mutterschutzes beantragen, sprich eine Woche nach der Geburt :)


Mietzbert

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Antwort auf Beitrag von Kira75

wie auch immer, denke jeder weiß vorher schon wie lange er in Elternzeit machen will. Dem AG kann man ja immernoch das tatsächliche Geburtsdatum mitteilen. Nur 1 Woche nach der Geburt hat man sicher den Kopf voll genug.


Zahnfee85

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Antwort auf Beitrag von Esmiralder

Hallo Mädels, beschäftige mich ab und an mal mit den Formularen im Netz und so, habe auch gelesen spätestens sieben Wochen vor ET, was ich mich frage ist: Wann genau beginnt die elternzeit? Direkt bei Geburt oder acht nach Geburt also nach Mutterschutz oder nicht? Was ist eigentlich wenn man nicht mehr bei der Arbeit anfangen möchte, das weiß mein Chef auch schon, der Arbeitsvertrag endet doch automatisch nach Mutterschutzfrist,oder muss man extra kündigen??? Die Formulare für Mutterschutzgeld gehen ja noch, wenn mir die Formulare fürs elterngeld angucke wird mir schlecht! Liebe Grüße Dörte


Kira75

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Antwort auf Beitrag von Zahnfee85

Bei dem Antrag für das Elterngeld ist eine Hotline-Nummer drauf, die helfen super :) dann ist es nur noch halb so wild.


Mietzbert

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Antwort auf Beitrag von Esmiralder

Elternzeit beginnt ab Geburt


tweety_01de

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Antwort auf Beitrag von Mietzbert

Aber dann muss ich ja nochmal den AG kontaktieren !!!! oder wie? Kann ja 7 Wochen vorher nicht wissen wann genau nun das Baby kommt. Ich blick noch nich wirklich durch. Also 7 Wochen vorher ist klar. Aber wie oben schon geschrieben muss ich ja dann doch nochmal nach der Geburt bescheid geben ab wann nun 100% die Elternzeit losgeht, oder? LG


Esmiralder

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Antwort auf Beitrag von tweety_01de

Ja gute Frage.....mhm......denke, dass man dann noch einmal dem Arbeitgeber bescheid geben muss. Oder??? Ahhhh ist echt kompliziert


Zahnfee85

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Antwort auf Beitrag von Esmiralder

Habe nochmal gestöbert, ich finde Wikipedia gibt sehr viele Information, unteranderen auch das das Arbeitsberhältnis nach der Elternzeit wieder aufgenommen wird, muss dann wohl doch kündigen, naja das hat erstmal zeit,ich nehme zwei Jahre! LG


Lulalei

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Antwort auf Beitrag von Esmiralder

Hallo, Der Antrag muss 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit gestellt werden! Die Elternzeit beginnt nach dem Mutterschutz, der 8 Wochen nach Geburt beträgt. Somit muss der Antrag spätestens 1 Woche nach der Geburt gestellt sein! http://www.test.de/Gewusst-wie-Elternzeit-beantragen-4180016-0/


Mietzbert

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Antwort auf Beitrag von Lulalei

Die Elternzeit beginnt aber ab Geburt!


Rini

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Antwort auf Beitrag von Mietzbert

Du bist aber geduldig ;-) Dazu sag ich nur Elternzeit beginnt nach der Geburt des Kindes!!!