Monatsforum August Mamis 2013

Wann beginnt die elternzeit? .. brief an AG

Wann beginnt die elternzeit? .. brief an AG

Sina26

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Hallo, Ab morgen bin ich offiziell im Mutterschutz.. und heute wollte ich den brief und den Antrag für die Elternzeit für den AG fertig machen. Ich habe mir dazu im internet einige "Vordrucke" angeschaut und auch einen davon übernommen... Allerdings muss das STARTDATUM und das ENDDATUM der elternzeit rein... Vorraussichtlicher ET ist der 31.08.13 bei mir.. das ist mein Elternzeit Antrag: Sehr geehrtes ****************** hiermit beantrage ich Elternzeit zur Betreuung und Erziehung meines Kindes (Tyler Stephen Kai , voraussichtlicher Entbindungstermin 31.08.2013 ) Unter Einhaltung der gesetzlichen Frist werde ich die Elternzeit am ??? beginnen. Nach einer 36 monatigen Auszeit stehe ich Ihnen ab dem ??? wieder voll zur Verfügung. Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Bestätigung zukommen. Welches Datum trage ich denn nun da ein? Also wann beginnt denn meine Elternzeit? ... Wenn ich 7 Wochen vor rechne wäre das ab dem 14.10.13 und dann eben bis 14.10.16.. (3 Jahre) Ist das richtig?


sickandstrange

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Antwort auf Beitrag von Sina26

da blick ich auch nicht durch. ich beantrage die innerhalb der 1. woche nach der entbindung. werde meine hebamme dazu befragen, die müsste das ja wissen.


Sina26

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Antwort auf Beitrag von Sina26

ich hab leider keine hebi... da ich erst umgezogen bin vor 4 wochen und hier bisher alle abgesagt haben weil besetzt :( bin noch am suchen


sickandstrange

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Antwort auf Beitrag von Sina26

das is doof. hab vor 2 wochen angefangen eine zu suchen. ging aber ganz fix. 1 hat sich nich zurückgemeldet, 1 hat abgesagt, aber mir ne andre empfohlen. und die behalt ich auch. brauch ich ja nur für die wochenbettbetreuung. wusste gar nicht, dass ich eine brauche, bis die bei der geburtsplanung meinten, dass ich mir eine suchen soll. das KH hat auch meist ne liste mit hebammen. oder google einfach mal. viel erfolg


lanti

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Antwort auf Beitrag von Sina26

Hallo, die Elternzeit muss 7 Wochen vor ihrem Beginn beantragt werden. Unter Berücksichtigung der 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt hast Du dazu also 1 Woche Zeit, wenn das Baby auf der Welt ist. Zunächst wird der Mutterschutz also nicht mitgerechnet. Da Du für den Antrag das Geburtstatum und eine Geburtsbescheinigung brauchst, kannst Du das nicht im Vorfeld machen bzw. ihn nur vorbereiten und das Datum offen lassen. Wenn Du drei Jahr Elternzeit nehmen möchtest, endet diese am Tag bevor Dein Kind 3 Jahre alt wird und geht also von der Geburt bis zum Tag vor dem dritten Geburtstag. Letztendlich zählt die Mutterschutzzeit von 8 Wochen nach der Geburt also mit zur Elternzeit (nur bei der Frist, in der die Elternzeit beantragt werden muss nicht). LG


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Sina26

Hallo, mein Arbeitgeber wollte auch gern einen Antrag auf Elternzeit von mir haben, noch ehe ich in Mutterschutz gegangen bin. Einfach, damit sie offizell wissen, wie lange ich wahrscheinlich ausfalle. Ich habe einfach geschrieben, dass mein Kind voraussichtlich am 07.08.2013 geboren wird und ich ein Jahr Elternzeit nehme, d.h ich bin am 07.08.2014 wieder da, wenn sich der Geburtstermin nicht verschiebt. Für unsere Personalabteilung reicht es völlig, wenn ich die Geburtsbescheinigung einreiche, wenn der Kleine da ist, dann wissen sie ja, wann mein Elternjahr tatsächlich endet. Rein rechtlich ist es richtig, dass man die Elternzeit erst 7 Wochen vor Beginn (also spätesdens eine Woche nach der Geburt) beantragen muss. Da ich aber gut mit meinem AG auskomme, hab ich das schon vorher erledigt.