Sarja
Ich habe heute einen Brief vom Landratsamt bekommen, in dem die mich verpflichten möchten Sozialhilfe zurückzuzahlen, die meine Oma (mit der ich nie was zu tun hatte) die letzten 10 Jahre bekommen hatte.
Ich arbeite doch aber ab Juni nicht mehr. Wo soll ich denn das Geld herbekommen um zig tausende von Euro zu zahlen?
ich bin echt verzweifelt gerade. ![]()
Soetwas ähnliches ist meinem Halbbruder auch passiert!
Seine Mutter hat früher auch jahrelang Sozialhilfe bekommen.
Er hat auch so wie du nen schicken Brief bekommen vom Landratsamt und musste leider auch tausende damals Mark zurück zahlen.
Ich würde da mal anrufen und mit denen persönlich sprechen, deinen Fall schildern und hoffen, dass du drum herum kommst!
Hat dein Halbbruder denn was geerbt? Mal abgesehen von den Schulden? Bei mir gibt es nämlich kein bisschen Nachlaß, weil meine Oma nichts mehr zum Vererben hatte....
Hallo, ich habe selbst keine Ahnung, aber es gibt hier ein Expertenforum über Recht, ich würde da nachfragen.
Das Problem ist, dass wenn du das Erbe angetreten hast, und dazu gehört, dass du nicht innerhalb von sechs Wochen glaube ich ausschlägst, die Schulden übernehmen musst.
Würde aber mal mit denen reden. Und wenn du zahlen musst, dann geht das doch auch über Raten, oder?
Wie kann man eigentlich die Sozialhilfe zehn Jahre bekommen, wenn sie einem nicht zusteht? Ich finde es schon krass, denn da liegt der Fehler ja auch offensichtlich beim Amt, oder nicht?
Drück dir die Daumen, dass es sich für dich gut lösen lässt! ![]()
Ich glaube, du musst einfach die Erbschaft ausschlagen... (egal ob kaum was vorhanden ist), denn er nicht er bt, erbt auch keine Schulden. Aber ohne Gewähr...
Seine Mama lebt noch! War sowieso eine sehr kuriose Story...sie hat Solzialhilfe erhalten und nebenher wohl schwarz irgendwo geputzt. Ich weiß jetzt aber nicht ob das irgendwann rausgekommen ist und sie deshalb das Geld zurück zahlen musste. Mein Halbbruder war von Ihren Kindern der einzige der zu dem Zeitpunkt gut verdient hat. Meine Halbschwester war zu dem Zeitpunkt noch als Krankenschwester in der Ausbildung, bei ihr war da wohl nichts zu holen.
So kenne ich das auch...um Schulden nicht vererbt zu bekommen musst du innerhalb einer Frist (die ich jetzt nicht kenne) das Erbe ausschlagen, dann fallen die Schulden auf Vater Staat zurück.
Es ist nur so, dass die Sozialhilfe ja keine richtigen Schulden sind. Sie stehen nirgendwo drin.
Und die Frist zum Erbe ausschlagen ist leider schon seit bestimmt 4 Monaten rum
Wenn ich das vorher gewußt hätte, hätte ich das Erbe in jedem Fall ausgeschlagen...
Darauf wird leider oft spekuliert... Dass man die Frist nicht einhält und dann als nächster nicht ausschlagender Angehöriger eben erbt. Ein Lehrer von mir hat sogar mal für seinen 4 Wochen alten Sohn bereits ein Erbe ausgeschlagen, damit es ja nicht vergessen wird...
Seit wann weißt du vom Todesfall/ Erbfall??? Die Frist beginnt garantiert nicht, wenn man es nicht wissen kann... Geh zu einem Anwalt!!! Das Geld auszugeben lihnt sich in diesem Fall!!!
http://www.anwalt-suchservice.de/anwaltsuche/rechtstipps/schmerzhaft_erben_muessen_sozialhilfe_zurueckzahlen-3226912.htm
Versteh ich das richtig, dass das Erbe einen Betrag von 15500 Euro übersteigen muss??
Heißt, wenn ich nichts geerbt habe, muss ich auch keine Sozialhilfe zurückzahlen? ![]()
Also ich meine, du musst in jedem Fall die Erbschaft ausschlagen!! Egal, ob du nur 3 Schlüpper er en würdest!
Ausschlagen geht nur 6 Wochen lang, hab ich nun rausgefunden. Sie ist im August gestorben und Testamenteröffnung war im Oktober oder so...
Also weißt du das seit Oktober? Schau dur nochmal das Rückforderungsschreiben vom Landratsamt sn. Da steht bestimmt so ne Art Rechtsbehelfsbelehrungvdrauf! Da müsste stehen, was du jetzt für möglichkeiten hast! Möglicherweise beginnt die Frist erst jetzt zu laufen mit diesem Schreiben!
Es gibt noch ne Haftungsbeschränkung auf den Bachlass... http://www.erbrecht-heute.de/Aktuell/Haftung-beim-verschuldeten-Erbe-beschraenken.html Einfach mal bei nem Fachabwalt Erbrecht nachfragen!!!
Also in dem Bericht vom Anwalt geht es um ein Erbe, bei dem Geld hinterlassen wurde. Hierbei ist davon auszugehen, dass das Erbe größer ist als die Schulden. Hier gilt dann, dass man nur bis zu einem bestimmten Betrag von seinem Erbe die Sozialleistungen zurückzahlen muss. Die Frist, in der du ausschlagen kannst beginnt in dem Moment, in dem Du erfährst, dass du Erbin bist. Das heißt, dass du auch wenn du in der Testamentseröffnung ab dem Tag die Frist läuft. Wenn erst deine Eltern Erben waren, und ausgeschlagen haben, beginnt die Frist, wenn du erfährst, dass sie ausgeschlagen haben. Möglichkeit für dich ist zum Beispiel eine Nachlassinsolvenz, also geh schnellstens zu einem Anwalt und lass dich da beraten!! Denn jetzt zählt wirklich auch die Zeit. Also am Besten gleich Montag hingehen.
Geh auf jeden Fall zum Anwalt. In unserem Zustand dürfen wir uns nicht zuviele Sorgen machen. Ich glaube, der Anwalt kann dich gut beraten und unterstützen und du bist nicht mehr in der Situation, nicht zu wissen wie es weitergehen soll. Vielleicht musst du auch gar nichts bezahlen, weil er dich gut vertreten kann.(Bis auf die Kosten des Anwalts natürlich!) LG