Monatsforum August Mamis 2013

hallo , melde mich auch mal wieder :)

hallo , melde mich auch mal wieder :)

lauralou.

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Ich wollte auch mal wieder was von mir hören lassen. Ben wird morgen ein halbes Jahr alt. Bei uns waren es sehr anstrengende Monate. Ben hatte das kiss-syndrom also den atlas verschoben es hat sehr lange gedauert bis es erkannt wurde... Desweiteren bin ich mittlerweile allein erziehiend und es war ein großer Kampf bis Ben bei mir leben durfte weil ich eben noch nicht volljährig. Bin. Aber jetzt geht alles Berg auf, ben lebt bei mir, wir haben ab September einen Krippenplatz und die Ausbildungssuche bei mir geht auch gut voran. :)


Balou-10

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Antwort auf Beitrag von lauralou.

Hallo lauralou, vom kiss-syndrom habe ich schon öfter gelesen. Was hatte dein Kleiner denn für Symtome? Aber schön zu hören, dass dein Kleiner nun bei dir leben darf. Alles Gute für die Ausbildungssuche :)


lauralou.

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Antwort auf Beitrag von Balou-10

Er hat den Kopf nur zu einer Seite drehen können. Lag zu dieser Seite wie ein c gekrümmt, hatte einseitige stillprobleme und war auf einer Seite mototisch besser entwickelt als auf der anderen. Aber nach dem einrenken war alles sofort wie weggeblasen und motorisch hat er auch super aufgeholt. Das einzige was noch ein wenig daran erinnert ist der leicht verformte Kopf. Aber auch das ist fast weg :)


JSM92

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Antwort auf Beitrag von lauralou.

Hey das ist schön das dein kleiner schatz nun bei dir lebt, und ganz klar viel Glück wegen Ausbildung. . Ich bin ja auch seit 5 Monate alleinerziehende und möcht dir nur mut machen es ist alles zu schaffen und du machst das super. Unf auch wenn man manchmal am ende seiner Kraft ist das isr garnicht schlimm . Du bekommst das hin ganz klar schade alles aber frauen power :) ich drück dir die daumen und alles liebe für deine bzw euer zuknuft :)


nuria82

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Antwort auf Beitrag von lauralou.

Glückwunsch zum Krippenplatz, ich bin ja auch ae, schön, dass Ben bei dir sein kann! Drücke die Daumen für nen Ausbildungsplatz! Mal rein Interessehalber, hast du dann das Sorgerecht oder liegt das dann beim Jugendamt?


lauralou.

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Antwort auf Beitrag von nuria82

Nein weder noch.. Leider mein ex da er bei der Geburt schon volljährig war.. Er zeigt aber keinerlei Interesse will ihn nicht mal sehen und zahlt keinen Unterhalt.. am 6.3 läuft wegen diesen Sachen eine Gerichtsverhandlung.. Danach wird alles hoffentlich gut.. ich mein all diese Sachen die er tut bzw nicht tut sind ja nur gut für mich..


nuria82

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Antwort auf Beitrag von lauralou.

Puh, dann mal alles Gute, ja hier läuft es ähnlich, ich seh es auch so, gut für mich und die Kleine bekommt ja nix mit im Moment. Hier läuft auch alles über Anwälte, haben aber noch keinen Termin.


JSM92

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Antwort auf Beitrag von nuria82

Oh man das ist echt haftig mir gehts auch ähnlich. . Aber mal kurze frage an euch .. ich bekomm momentan leider alg2 und hab nachgelesen bzw meine beraterin meint das man als nicht verheirate Frauen auch das anspruch auf unterhalt für sich hat habt ihr ne ahnung wie das funktioniert? Meiner zahlt unterhalt für s kind . Und ich habe bis jetzt immer gelassen was unterhalt für mich angeht aber nur so zur Sicherheit?.. sowas wünscht man sich echt keinm .. allles gzte für euch ..


nuria82

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Antwort auf Beitrag von JSM92

Da werden die vom Amt dich drauf hinweisen, theoretisch müsste er (vor deinen Eltern) die ersten drei Jahre auch Unterhalt für dich zahlen, ob das anders ist, weil du minderjährig bist, weiß ich nicht, bei mir macht das die Anwältin. Aber hier ist noch gar nichts durch...


nuria82

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Antwort auf Beitrag von JSM92

Da werden die vom Amt dich drauf hinweisen, theoretisch müsste er (vor deinen Eltern) die ersten drei Jahre auch Unterhalt für dich zahlen, ob das anders ist, weil du minderjährig bist, weiß ich nicht, bei mir macht das die Anwältin. Aber hier ist noch gar nichts durch...


lanti

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Antwort auf Beitrag von JSM92

Wenn Du aufgrund der Kindesbetreuung nicht arbeiten kannst zB in den ersten 3 Jahren wg. Elternzeit besteht gegen den Kindesvater grundsätzlich nicht nur ein Anspruch auf Kindesunterhalt, sondern auch auf Unterhalt für die Mutter (natürlich abhängig von der finanz. Leistungsfähigkeit) - egal, ob man verheiratet war oder nicht. Rechtsgrundlage ist § 1615 l BGB: http://dejure.org/gesetze/BGB/1615l.html Wenn Du ALG II beziehst, wird sich das Jobcenter um die Prüfung, Geltendmachung und Verfolgung der Unterhaltsansprüche kümmern, da sie ja euren Lebensunterhalt sicherstellen und die Aufwendungen durch zusätzllichen Unterhalt gemindert würde.


lauralou.

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Antwort auf Beitrag von lanti

Wie sieht es während der Ausbildung aus? Mit dem Gehalt vom ersten Lehrjahr sieht es ja eher schlecht aus mit ausreichend Geld zum leben..


lanti

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Antwort auf Beitrag von lauralou.

Was meinst Du genau mit "wie sieht es aus" - ob Anspruch auf ALG 2 oder Unterhalt bestünde? Und wer wäre denn in der Ausbildung - dalleinerziehende Mutter oder der odeunterhaltspflichtige Papa?