Monatsforum August Mamis 2013

Fragen bezügl. Elterngeld-wem stell ich die?

Fragen bezügl. Elterngeld-wem stell ich die?

Sarja

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Hätte da mal eine blöde Frage. Wenn man Fragen zum Elterngeld hat, wen fragt man da am Besten? Das Finanzamt, einen Anwalt, die Behörde, die es auszahlt... Langsam steig ich da nicht mehr durch. Wir hatten uns überlegt das Elterngeld für 2 Jahre auszahlen zu lassen, sprich immer die Hälfte vom Geld. Nun hab ich gelesen, dass das man da viele Steuern nachzahlen müsste (warum auch immer...) Daher möcht ich mal jemanden fragen, der mir meine Fragen beantworten kann....


Angi_ohne_e

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Antwort auf Beitrag von Sarja

ich würde spontan die elterngeldstelle vorschlagen


Chaosküken

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Antwort auf Beitrag von Sarja

wenn es ums grundsätzliche geht dann das Amt für Familie und soziales oder wie es bei euch heißt. also die Behörde die es auszahlt. wenn es dir speziell um die steuern geht dann nen Steuerberater.


summerlove

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Antwort auf Beitrag von Sarja

Ich geh zur diakonie wenn ich fragen hab. Die haben mir das angeboten Lg


MonchichiMa

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Antwort auf Beitrag von Sarja

Hallo ihr lieben, ihr habt doch hier ne Steuertante (also mich) direkt mit im Bus sitzen. Die Nachzahlungen ergeben sich dadurch, dass das Elterngeld aber auch das vorherige Mutterschaftsgeld zu den so genannten "Progressionseinkünften" zählt. Das heißt, dass das Geld zwar grundsätzlich steuerfrei ist, Vater Staat sich aber anteilig doch was wieder holt, wenn ihr im Jahr andere Einkünfte habt, durch die bereits Steuern anfallen. Wenn ihr verheiratet seid, gehört das Geld durch die (meist gewählte) Zusammenveranlagung von eurem Mann natürlich auch mit dazu. Diese zu versteuernden Einnahmen haben ja aufgrund ihrer Höhe einen bestimmten Steuersatz. Kommen jetzt noch Progressionseinkünfte dazu, erhöhen die den Steuersatz, der auf die anderen Einkünfte anfällt je nachdem wie hoch die sind. Wenn ihr jährlich ungefähr das gleiche zu versteuernde Einkommen habt, ist es relativ egal, ob ihr das Elterngeld auf 1 oder 2 Jahre auszahlen lasst.. verteilt sich dann nur auch steuerlich auf 2 Jahre. Sollte aber absehbar sein, dass im 2. Jahr wesentlich höhere zu versteuernde Einnahmen durch euren Mann zu erwarten sind, dann wird der Steuersatz in dem 2. Jahr ja schon automatisch höher sein und ich würde raten doch nur 1 Jahr das Elterngeld zu beanspruchen. Ich hoffe das ist verständlich erklärt.. falls nicht... bohrt einfach noch mal nach... bin Steuerfachwirtin und arbeite beim Steuerberater... ist also sowas wie "mein täglich Brot" ;) lg Nicole


Sarja

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Antwort auf Beitrag von MonchichiMa

Kapier ich das richtig? Wenn mein Mann viel mehr verdient wie ich (vor der Elternzeit), wird das Mutterschafts-bzw. das Elterngeld zu seinem Verdienst angerechnet, wodurch die zu zahlenden Steuern höher sind, als sie eigentlich wären, würde ich nix bekommen. Und wenn wir in etwa gleich viel verdienen, juckt das nicht die Bohne. Kann man das ausrechnen, ob und wieviel das ausmacht?


MonchichiMa

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Antwort auf Beitrag von Sarja

Grundsätzlich ist das der richtige Ansatz... der Verdienst deines Mannes wird durch das Elterngeld höher besteuert. Falls du jetzt noch arbeitest, gilt das auch für das Geld, was du in diesem Jahr noch verdienst, da ja am Ende des Jahres alles zusammen gerechnet wird. Wenn ihr in etwa gleich verdient, gilt das nur für eure beiden Gelder. Durch Elterngeld und auch Mutterschaftsgeld erhöht sich das zu versteuernde Einkommen des Jahres. Was die Frage angeht, ob ihr 1 oder 2 Jahre lang Elterngeld beziehen solltet, ist reine Steuerstrategie... das lässt sich in etwa ausrechnen, wenn ihr ungefähr jährlich die gleichen Einkünfte habt. Ist nur in der Regel nicht ganz billig beim Steuerberater. Ne andere Stelle, die euch das ungefähr berechnet, wüsste ich leider auch nicht. Aber die wichtige Frage ist... verdient dein Mann ungefähr gleichbleibend pro Jahr= ungefähr egal, ob ihr 1 oder 2 Jahre bezieht, da es sich in der Summe ausgleicht. Wenn er sehr unterschiedlich verdient, dann solltet ihr den Elterngeldbezug auf das Jahr legen in dem er weniger verdient.


Sarja

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Antwort auf Beitrag von MonchichiMa

Vielen Dank für die Info Obwohl ich es unglaublich finde, dass der Staat uns eine Förderung gibt und dann auch noch evlt. höhere Steuern verlangt...


MonchichiMa

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Antwort auf Beitrag von Sarja

Gerne! :) Ja, das finde ich genau so ungerecht. Allerdings ist es nicht so, dass das komplette Elterngeld durch die indirekte Besteuerung "gefressen" wird... ihr habt immer noch was raus (nur zur Klarstellung ;) Alles andere sehe ich wirklich genauso... und das Schlimme ist, dass viele sich darüber im Voraus keine Gedanken machen und dann Ende des Jahres der "Schock" kommt. Vor kurzem mussten Freunde von mir deswegen unerwartet ca 1.000€ nachzahlen... ohne Vorahnung.. das hat gesessen! Geht leider vielen so, da darüber auch im Voraus nicht aufgeklärt wird. Ich finde, dass Elterngeldstellen sowas ruhig mal anmerken sollten, damit man sich wenigstens drauf vorbereiten kann.


Sarja

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Antwort auf Beitrag von MonchichiMa

Bin ich voll deiner Meinung. EIne Frage hätt ich noch...wäre es theoretisch nicht besser, wenn man sich das Geld einfach gleich auf 12 Monate auszahlen lässt und dann evtl. tatsächlich die Hälfte weglegt (für die nächsten 12 Monate). Sicher ist sicher?!


MonchichiMa

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Antwort auf Beitrag von Sarja

Eben das ist die Steuerstrategie.. es kommt drauf an wie die steuerlichen verhältnisse im 2. Jahr voraussichtlich sind. Solltet ihr dann im 2. Jahr aus irgendwelchen Gründen ein niedrigeres zu versteuerndes Einkommen haben, dann wäre es natürlich besser doch auf 2 jahre zu verteilen. Wenn tendenziell eher mehr verdient wird, dann lieber auf 12 Monate... Aber ich versteh das richtig? Du bist verheiratet und dein Mann verdient so, dass sowieso Steuern anfallen???


Sarja

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Antwort auf Beitrag von MonchichiMa

Ja, hast du richtig rausgelesen


MonchichiMa

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Antwort auf Beitrag von Sarja

Dann trifft das auf dich wirklich alles so zu, wie ich es beschrieben habe


Sarja

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Antwort auf Beitrag von MonchichiMa

Supi Danke fürs Weiterhelfen...


melina13

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Antwort auf Beitrag von Sarja

So habe ich das auch verstanden... Bin gespannt auf die Antwort. Und habe ich es richtig verstanden, dass ich bei einem Jahr Auszahlung bei 2 Jahren Elternzeit das Elterngeld erst nach dem Mutterschutz bekomme bis 1 Jahr nach der Geburt? Dann sind das dann quasi 10 Monate Elterngeld, auf die diese Progressionseinkünfte fallen, oder?? Und werden die Steuern beim Familieneinkommen dann nach 1 Jahr Auszahlung oder nach den 2 Jahren Elternzeit fällig? Und wie ist das mit dem Mutterschutzgeld? Wird das hier genauso gehandhabt?


MonchichiMa

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Antwort auf Beitrag von melina13

Genau.. das Mutterschaftsgeld ist genau das Gleiche.. eigentlich ist das mit allen Geldern so, die steuerfrei gezahlt werden ( auch Krankengeld bzw. Arbeitslosengeld I) Nur Arbeitslosengeld II fällt dabei raus. Mit der Auszahlung des Elterngeldes bin ich selbst nicht sicher. Ob das erst nach dem Mutterschutz anfängt, muss ich selbst noch erfragen.. aber du bekommst es auf jeden Fall für mind. 12 Monate... also 12 Zahlungen! Du bist ja grundsätzlich verpflichtet jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung abzugeben (Bei Stkl 1 spätestens sobald Progressionseinkünfte bezogen werden, bei Steuerklasse 3 und 5 sowieso- ich weiß, machen viele trotzdem nicht;) Aber wenn diese Progressionseinkünfte bezogen werden, dann werden die dem Finanzamt gemeldet und ihr werdet nach Ablauf des Kalenderjahres (in unserem Fall spätestens ca im Juni 2014) zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert werden. Dadurch werden sämtliche Einkünfte nach Ablauf eines Kalenderjahres besteuert. Für 2012 also alles, was ihr in 2012 ausgezahlt bekommen habt. Ob und in wieweit Steuern anfallen, hängt aber immer von euren jeweiligen Verhältnissen ab. Das kann leider nicht pauschaliert werden


melina13

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Antwort auf Beitrag von MonchichiMa

Super, danke für deine hilfreichen Antworten! LG


Chaosküken

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Antwort auf Beitrag von Sarja

mit der Dauer des ElternGeldes kann dann ich wieder helfen. grundsätzlich hast du ein Jahr also zwölf Monate die beginnen ab dem ersten Lebensmonat aber in den ersten zwei Monaten wird MutterschaftsGeld angerechnet sodass du das ElternGeld gleich null ist weil die einnahmen höher sind als im endeffekt haben wir die ersten zwei Monate zwar Elterngeld allerdings kommt es nicht zur Auszahlung (es sei denn dein Mutterschaftsgeld ist niedriger) hierbei zählen aber auch die Zuschüsse vom Arbeitgeber. aber wenn man ne verheiratet ist dann zählt das Einkommen vom Partner nicht oder?


MonchichiMa

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Antwort auf Beitrag von Chaosküken

Genau so ist es.. wenn du nicht verheiratet bist, dann kommt es ja nicht zur Zusammenveranlagung. Dann kommt es nur noch auf die Frage an, ob du in diesem Jahr überhaupt so viele Einkünfte haben wirst, dass überhaupt Steuern anfallen. Für die Zeit wo du dann Elterngeld beziehst, wirst du ja keine Einkünfte haben.. es sei denn du hast noch andere Einkünfte (Vermietung, Renten o.ä.)


Chaosküken

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Antwort auf Beitrag von MonchichiMa

Nee also weitere einkünfte nicht. nur mein normales arbeitseinkommen auf das ich ja eigentlich genug steuern zahle. habe ja auch noch meine hohen nebenkosten die ich geltend machen kann. also denk ich mal wieder positiv und hoffe das passt dann