maxi86
Huhu ihr Lieben,
ich hoffe es geht euch gut???
Ist es richtig, dass ich nach der Geburt ja 8 Wochen im Mutterschutz bin (volles Gehalt), danach die Elternzeit für 12 Monate beginnt in der ich 67% meines durchschnittlichen Gehalts bekomme und nach den 12 Monaten (ich möchte eigenltich gerne 24 Monate zu Hause sein) ausser dem Kindergeld (welches natürlich von Anfang an gezahlt wird) nichts weiter bekomme, oder?
Ich hoffe das ist jetzt nicht zu kompliziert ausgedrückt gewesen?
Freue mich über Antworten!
Ana
huhu, also...die elternzeit an sich, also die 12 monate, beginnen mit geburt des kindes. die ersten 8 wochen bekommst du von der kk 13 € pro tag und den rest zu deinem alten netto von deinem arbeitgeber. danach dann 67% elterngeld. also läuft das erste elternzeitjahr am 1. geburtstag deines kindes ab. du kannst das elterngeld auch auf zwei jahre (sprich bis zum 2. geburtstag deines kindes) aufteilen und würdest dann da auch noch geld bekommen, allerdings in der summe nur soviel, wie du in dem einen jahr bekommen würdest, eben nur aufgeteilt. lass dich doch sonst einfach mal beraten. liebe grüße steffi
ja ich glaube so siehts aus. kannst aber diese 67% auf zwei jahre verteilen lassen, soweit ich das verstanden habe. wills nämlich genauso machen...
Na es ist so, dass du 8 Wochen MuSchu hast, und danach die 10 restlichen Monate Elternzeit, also insgesamt 1Jahr, oder eben in deinem Fall die restlichen 22 Mobate, entsprechend 2 Jahre. Das Elterngeld kannst du die auf eben diese 10, 22 oder sogar 34 Monate aufteilen. Wenn du z.Bsp. 1000 euro im Monat bekommen würdest (also die 67Prozent), dann würdest du auf 22 Mobate eben knapp 500 euro pro Monat bekomnen und auf 34 entsprechend weniger... So weiß ich das.
Hallo, informiert euch bitte gründlich! Mein Verlobter (hat bereits zwei Kinder) hat mir erzählt, dass sie bei dem ersten auch das Elterngeld auf zwei Jahren aufteilen wollten, haben also im ersten Jahr nur die Hälfte bekommen. Nach diesem einem Jahr mussten sie dann wohl plötzlich nochmal einen Antrag ausfüllen und "schwupps" das Geld fürs zweite Jahr wurde nicht gezahlt. Die genauen Umstände weis ich leider nicht, kann sie ja aber mal erfragen. Wir werden desshalb, auch wenn ich länger zu Hause bleiben will und das gesamte Geld im ersten Jahr auszahlen lassen und halt so gut es geht sparen.
Hallo, als normale Arbeitnehmerin bekommst Du in den 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und einen Zuschuss zum Arbeitgeber. Als Beamtin werden die normalen Bezüge in dieser Zeit noch weiter gezahlt. Egal was von beidem Du bekommst - es wird auf das Elterngeld angerechnet, so dass Du dann nur noch 10 Monate Elterngeld bekommst (es sei denn Du lässt es Dir zur Hälfte für 2 Jahre auszahlen spricht splittest den Anspruch). Danach bekommst Du ab dem ersten Geburtstag des Kindes außer Kindergeld nichts mehr es sei denn Du arbeitest während der Elternzeit stundenweise wieder, was bis zu 30 Wochenstunden möglich ist. Ich hab zum Beispiel beim ersten Kind 2 Jahre Elternzeit beantragt und dann auf drei verlängert (geht nur, wenn man direkt 2 Jahre beantragt nicht wenn man nur eins nimmt bzw. dann nur mit Zustimmung des AG) und bin aber als der Kleine 13 Monate alt war wieder 15 Std./Wo. arbeiten gegangen (Elterngeld hatte ich für 1 Jahr bzw. die 10 Monate, die man unter Anrechnung der Einkünfte im Mutterschutz noch bekommt, auszahlen lassen). LG
67 prozent elterngeld gibts doch nur wenn man unter 1300 netto verdient oder? Wenns drüber ist sinds 65 prozent oder lieg ich falsch?
kann man sich ja ausrechnen lassen: http://www.familien-wegweiser.de/Elterngeldrechner
Das mit der Abstufung auf 65% war bis Ende 2012 die Berechnungsgrundlage fuers Elterngeld. Ab 2013 haben die das - wieder mal - geaendert. Jetzt werden vom Brutto pauschal 21% sowie die 76 euro Werbungskosten abgezogen und daraus das Nettogehalt berechnet. 67% vom gemittelten Nettogehalt ist dann das Elterngeld. Unterm Strich wirds immer weniger...