tweety_01de
Hallöchen ihr lieben!
Hab da mal eine Frage zum Antrag auf Elternzeit beim AG.
Der Antrag sollte ja spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit beim AG eingehen.
Meine Frage.......welches Datum nehme ich als Beginn?
Ist es der erste Tag nach dem Mutterschutz?
Ich meine ich weiß ja nun nicht 100% wann das Baby zur Welt kommt
Bin gerade etwas verwirrt.....
und bräuchte mal Hilfe.
Wer von euch hat ggf. diesen Antrag schon eingereicht und kennt sich da schon aus.
Dickes DANKE im voraus.
LG
soweit ich weiß nimmt man den erechneten termin - ich bin 33. woche und sollte das diese woche klären *schluck*
genau, die elternzeit beginnt am tag nach dem mutterschutz. nach der geburt hast du also im prinzip eine woche, um den antrag mit der geburtsurkunde zusammen einzureichen.
frag am besten deinen zuständigen personalsachbearbeiter, wie du das genau machen sollst und sprich vielleicht auch die möglichkeit an, dass die geburtsurkunde vom standesamt evtl nicht fristgerecht vorliegt, nur damit du im zweifelsfall nicht in panik gerätst ![]()
Du reichst so schnell wie möglich, am besten noch in der Woche wo der krümmel tatsächlich gekommen ist den Antrag ein und zwar wenn du bis 25.10. mutterschutz hast dann bis zum.26.10. ? machst du elternzeit
Hi, ich dachte, die Elternzeit umfasst den Mutterschutz mit ein?! Also, d. h. wenn mein Kleiner am 14.08. auf die Welt kommt und ich ein Jahr zu Hause bleibe, dann muss ich am 14.08.2014 wieder arbeiten gehen. So war das zumindest bei meiner Schwester, die am 13.12.2011 entbunden hat und am 13.12.2012 wieder arbeiten musste. Jetzt bin ich verwirrt.
kommt drauf an, wie du beantragst. wenn du dem AG mitteilst, dass du nach der geburt 1 jahr zu hause bleiben willst, dann läuft das völlig korrekt so wie bei deiner schwester, weil das ja genau 1 jahr nach der geburt ist. also am besten immer direkt das datum angeben, bis wann du elternzeit nehmen wirst
Ahhh,
jetzt fällt der Groschen. Ich kann also auch sagen, dass ich nach der Mutterschutzfrist ein Jahr zu Hause bleibe?
Bekomme ich denn dann auch für diese Zeit Elterngeld oder sind dann die zwei Monate für meinen Partner weg?
Ist das alles kompliziert.............
Gibt es eigentlich im Internet EINE Seite, wo alles erklärt wird?
Man verzweifelt ja in diesem Behördendschungel...... ![]()
ja, es hat auch lange gedauert, bis ich da wirklich durchgestiegen bin. teilweise hatte ich echt das gefühl, ich bin einfach zu blöd um ein kind zu bekommen und alles richtig zu machen - und das obwohl ich elterngeld sogar in der ausbildung durchgenommen hab...
elterngeldanspruch läuft ab dem tag der geburt für 12 monate. wenn du also mutterschaftsgeld beziehst, wird das die ersten 2 monate angerechnet und kein elterngeld ausgezahlt, sondern nur noch die folgenden 10 monate. heißt im klartext, wenn du nach dem muschu 12 monate zu hause bleibst, bekommst du die letzten 2 gar kein geld. (es sei denn natürlich, du lässt dir die auszahlung aufsplitten, aber da kann dich die elterngeldstelle beraten.)
wenn dein partner auch seine 2 monate elternzeit nimmt, dann habt ihr einen anspruch für insgesamt 14 monate, unabhängig davon, wann er die nimmt. faktisch werden in dem fall also 12 monatsbeträge ausgezahlt (seine 2 und deine 10).
ich hoffe, das war einigermaßen verständlich? ansonsten frag einfach nochmal nach oder wende dich an die elterngeldstelle
Hallo, die Elternzeit beginnt nach dem Mutterschutz. Er zählt also nicht mit. Beantragen musst Du die Eltern 7 Wochen vor ihrem Beginn also eine Woche nach der Geburt. Wenn Du vom 1.-12. Lebensmonat des Kindes Elterngeld beantragst, wird das Mutterschaftsgeld und der AG Zuschuss der während des Mutterschutzes gezahlt wird auf das Elterngeld angerechnet, so dass Du in der Regel faktisch nur 10 Monate Elterngeld bekommst. Dein Partner kann dann trotzdem nach Dir oder parallel Elternzeit und auch Elterngeld beantragen (2 Partnermonate). Was die Dauer der Elternzeit angeht, musst Du Dich für die ersten zwei Jahr festlegen. Nimmst Du zwei Jahre, kannst Du anschl. problemlos um ein Jahr auf drei Jahre verlängern (nimmst Du direkt nur ein Jahr, bist Du falls eine Verlängerung gewünscht wird dann auf die Zustimmung des AG angewiesen). Das heißt dann aber nicht, dass Du auch 2 bzw. 3 Jahre zuhause bleiben musst. Denn auch während der Elternzeit kannst Du bis zu 30 Std. pro Woche arbeiten z.B. wenn das Kind 1 Jahr alt ist (arbeitest Du vorher wieder, wird Dein Einkommen aufs Elterngeld angerechnet). http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__16.html http://www.elterngeld.net/ http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/rechner,did=76746.html LG
Bei der Frist zur Beantragung der Elternzeit zählt der Mutterschutz (gesetzliches Beschäftigungsverbot) erstmal nicht mit. Letztendlich wird der Mutterschutz aber wie § 16 BEEG im ersten Link zu entnehmen aber auf die Elternzeit angerechnet, so dass die Elternzeit dennoch 1 Tag vor dem ersten, zweiten oder dritten (je nach dem wieviel Jahre man beantragt) des Kindes endet
Vielen lieben dank für die hilfreichen Info´s ![]()
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