Angi_ohne_e
hallo zusammen! kennt sich zufällig eine von euch mit den elterngeldregelungen bei beamten aus? konkret geht es mir um die pauschalen aus § 2f BEEG. mein mann und ich sind uns da nicht einig, ob die nun für beamte gelten oder eben gerade nicht, weil man ja in der regel privat versichert ist. kann mir da jemand weiterhelfen? lg angi
Huhu, ich kann Dir zwar nicht helfen... aber als ich bei meinem ersten Elterngeldantrag Probleme hatte habe ich hier angerufen. Die können Dir da gut helfen und geben sogar Tips... http://www.familienkasse-info.de/elterngeldstelle.php lg Nina
Huhu, ich bin auch Beamtin. Meinst du den Zuschlag für die Krankenversicherung von 31 Euro pro Monat? Ich habe nur gelesen, dass man den bekommt, wenn man vor dem Elterngeld nicht über einen bestimmten Verdienst gekommen ist. Ansonsten bin ich auch ziemlich überfragt, werde aber nächste Woche mal zur Elterngeldstelle gehen, vielleicht können die mir weiterhelfen. LG
Nee, es ging um die 10%, die bei angestellten fùr die krankenversicherung abgezogen werden. Mein mann wollte nicht glauben, dass das bei beamten quatsch wäre, da der staat ja schlecht ne pauschale abziehen kann, wenn mir später der beitrag nochmal direkt vom ausgezahlten lohn auf meinem konto abgebucht wird.
Er hat sich aber mittlerweile doch ùberzeugen lassen, hat halt nur was gedauert...
Trotzdem danke für's antworten!