GanzUngeduldige
Hallo, ich sitze gerade an meiner Steuererklärung und frage mich die ganze Zeit ob die Kosten für die Erstausstattung irgendwo geltend gemacht werden konnen. Ich dachte erst an besondere Belastungen. Die Beschreibung passt aber nicht wirklich. Fange gleich mit Anlage Kind an.Eventuell finde ich da was Passendes, vielleicht hat aber auch jemand von euch einen Tip oder ist gar vom Fach. Ich wäre uber einen Rat sehr dankbar.
Meine Mutter ist Steuerberater. Ich frag sie mal, aber ich denke nicht. Ich bin Lehrerin und kann nur schwer ein Arbeitszimmer absetzen. Aber ich frag mal.
Meine Schwiegermutter, die immer unsere Steuerklärung macht und sich ein bißchen auskennt, sagt, dass es nicht absetzbar ist. Schade! LG Mechthild
Hallo, also ich habe auf dem Finanzamt gearbeitet und es ist leider wie vorher schon erwähnt nicht abzugsfähig. Das Einzigste was man absetzen kann, sind Betreuungskosten für das Kind. Liebe Grüße
Vielen Dank für die Antworten. Schade eigentlich. Ich meine, es sind ja wirklich besondere Ausgaben, denen man sich nicht entziehen kann. Naja, die Betreuunskosten werden dann in der nächsten Steuererklärung berücksichtigt.