Josephine1987
Also, ich erkläre mal mein Problem, vielleicht kennt sich ja jemand damit aus. Ich bin zur Zeit noch als Azubi angestellt, da ich meine praktische Prüfung nur zum teil ablegen konnte( wegen zu schwerer arbeit) muss ich den rest dann nachholen. da die prüfungskommision immer alle 6 monate ca zusammen kommt bzw immer zur zwischen-und abschlussprüfung, soll ich nun den rest im april nachholen. wenn ich die prüfung erfolgreich bestehe habe ich die chance für 1 jahr übernommen zu werden, das wurde mir schon versichert. Meine frage ist nun: ab wann läuft dann der neue vertrag? denn normalerweise läuft er ab dem tag nach der bestandenen prüfung, da ich ja aber zu dieser zeit noch in elternzeit bin, würde mir ja dann ein halbes jahr geklaut werden und ich hätte dann nur noch von november bis april.....oder müssen die solange warten bis ich mit der elternzeit durch bin, sodass der vertrag dann ab november läuft?=!
kennt sich jemand damit aus? (ich arbeite im öffentlichen dienst, falls das hilft)
danke schonmal
![]()
Also ich würde sagen, dass der Vertrag ja erst beginnt, wenn du die abgeschlossene Ausbildung hast, d. h. also im April. So lange diese nicht fertig ist, können sie dich ja auch noch gar nicht übernehmen. Ich verstehe schon, dass es blöd ist, weil dir nur ein kleiner Teil fehlt, aber wenn du den nicht eher machen kannst, bist du auch offiziell noch nicht eher fertig. :-/ Sonst frage doch nochmals bei den Prüfern nach, ob es auch eine andere Möglichkeit gibt das eher zu machen. Hast du denn die Zusage schriftlich nach der Prüfung übernommen zu werden? Sonst hast du ja eigentlich nichts gewonnen, wenn du eher fertig bist, zumal du ohnehin in Elternzeit gehst. LG
Hoch, sehe gerade, dass ich es falsch verstanden haben könnte :-) Also wenn sie dir ein Jahr nach Bestehen zugesichert haben, werden sie dich von April bis April beschäftigen, also auch wenn du in Elternzeit bist. Vorteil ist, dass es übergangslos wäre und sich im Zeugnis natürlich besser macht, aber faktisch wärest du nur relativ kurz tatsächlich dort tätig, also von Ende Elternzeit im November bis April 2012. Gibt es denn die Möglichkeit, dass du dann noch fest übernommen werden kannst? Dann hätte sich das Problem ja möglicherweise doch noch erledigt :-)
ich glaub das mit dem fest übernehmen kann ich vergessen ![]()
also ich denke, dadruch das dein "chef" ja weiß das du schwanger bist, wird er auch davon ausgehen das du nicht direkt nach der bestandenen prüfung zu arbeiten beginnen wirst sondern erst nach dem jahr elternzeit. und dann für vorerst 1 jahr. frag doch einfach sicherheitshalber nochmal nach, nicht das DIE davon ausgehen, dass du im april oder dann mai beginnst zu arbeiten ;) LG
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