Nina2512
Hallo Mamis =) Gibt es hier schon Mamis die sich bei der ersten oder zweiten Geburt für einen Hausgeburt oder für ein Geburtshaus entschieden haben und es diesmal wieder machen wollen??? Geburtshaus: Was kostet es/übernimmt das die Krankenkasse? Wie sind dort die Ärztlichen Versorgungen falls was schief gehen sollte?? Und wie geht es überhaupt von statten??? Wie sieht es mit der U1 aus wer macht die??? Ist ein Kinderarzt vor Ort?? Hausgeburt: Wie wird das geregelt?? Muss ich beim Geburtsbeginn die Hebi anrufen die dabei sein wird?? Wie sieht es dort aus mit der Ärztlichen Versorgung falls was schief geht??? Wie lange bleibt die Hebi nach der Geburt und wie sieht es mit der U1 aus macht das die Hebi???? Ich hoffe es sind nicht zu viele Fragen =)))) ich bitte um eure Erfahrungen und eurer Wissen!!! Lieben Dank Nina2512
Doch sehr viele Fragen
. Hab mich vor kurzem etwas damit beschäftigt aber mich doch höchstwahrscheinlich für ein KH entschieden.
Geburtshaus:
Was kostet es/übernimmt das die Krankenkasse? Übernimmt die KK.
Wie sind dort die Ärztlichen Versorgungen falls was schief gehen sollte?? Wenn was schief geht musst du eh ins KH. Und sowas wie Dammriss wird in der Regel vor Ort versorgt.
Und wie geht es überhaupt von statten??? Erkundige dich einfach bei einem Infoabend in einem Geburtshaus in deiner Nähe.
Wie sieht es mit der U1 aus wer macht die??? Machen die Hebammen vor Ort.
Ist ein Kinderarzt vor Ort?? Nein.
Hausgeburt:
Wie wird das geregelt?? Du musst dir eine Hebamme suchen die auch Hausgeburten macht. Die sind allerdings nicht so reich gesät und da muss man sich früh anmelden. Wird jetzt wahrscheinlich schwierig werden noch eine zu finden.
Muss ich beim Geburtsbeginn die Hebi anrufen die dabei sein wird?? Wenn es losgeht dann rufst du deine Hebamme an und die kommt dann.
Wie sieht es dort aus mit der Ärztlichen Versorgung falls was schief geht??? Hebammen dürfen im Rahmen der Hebammenberufsverordnung, Geburtsverletzungen behandeln. Wenn etwas während der Geburt schief geht, dann wirst du auch in diesem Fall ins KH gebracht.
Wie lange bleibt die Hebi nach der Geburt und wie sieht es mit der U1 aus macht das die Hebi???? Wie lange sie bleibt weiß ich nicht, aber die U1 wird sie machen.
alsame
Du zahlst für die Hebammenbereitschaft 250 EUR, die musst du selbst zahlen, übernimmt die KK nicht, es sei denn du bist bei der Securvital oder wie die heißt. Mein FA ist ja im Geburtshaus und von daher spiele ich jetzt schon auch mit dem Gedanken evtl. diesmal dort zu entbinden, aber muss auch noch viele Gespräche führen um mich über alle evtl. Risiken aufklären zu lassen. Bin nämlich ein "Angsthase", daher käme jetzt für mich eher Geburtshaus als Hausgeburt in Frage... GLG
Hallo, ich schleiche mich mal ein: Ich habe meine Tochter im KH bekommen und meinen kleinen im Geburtshaus. Ich würde sofort wieder in ein Geburtshaus gehen. Es ist eine wunderschöne, einmalige Atmosphäre und du hast deine Hebamme, die dich kennt. Ich habe die letzten Vorsorgen bei ihr gemacht und als es Richtung Geburt ging, hatte sie 4 Wochen lang bereutschaftsdienst, in dem ich sie bei Beginn anrufen konnte. Für diesen Dienst habe ich 160€ bezahlt. Die Geburt kostet zwischen 250 und 400€. Je nach dem was die Kasse zahlt. Ich bin privat versichert und habe mitbekommen, dass die meisten Kasse mittlerweile alle Kosten übernehmen. Wenn du dich für das Geburtshaus entscheidest wirst du auch erfahren, in welchen Fällen und wann man dich in ein KH bringen wird (und das geschieht schon recht schnell. da die Hebammen kein Risiko eingehen wollen). Nach Geburt bist du mit deinem Partner und dem Baby allein, bei uns hat sie den Papierkram erledigt. Die U1 findet so statt, dass du es kaum merkst. Wir waren noch 3 Stunden da und hatten Zeit zum Kuscheln und Kennen lernen. Danach sind wir nach Hause gefahren und ca. weitere 4-5 Stunden kam die Hebamme bereits zur ersten Kontrolle. Ich kann es nur empfehlen. Gerne kannst du mir eine PN schicken, wenn du noch Fragen hast. Die Hebamme und ich hatten ein super Verhältnis und es war eine wunderschöne, intime Geburt. Nach der
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